Pressemitteilung |

Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses

(Bonn) - Am 13.03.2001 wurde im französischen Departement Mayenne in einem Milchviehbetrieb ein Herd der Maul- und Klauenseuche bestätigt. Dieser Betrieb befindet sich etwa 500 Meter von einem anderen Betrieb entfernt, der am 16. Februar Schafe aus dem Vereinigten Königreich eingeführt hatte, also bevor dort die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden war. Um diesen Betrieb sowie um die anderen Betriebe in Frankreich, die aus dem Vereinigten Königreich Tiere eingeführt hatten, wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.

Der Veterinärausschuss hat am 13.03. eine befürwortende Stellungnahme zu einem Vorschlag der Kommission abgegeben, aufgrund des Auftretens eines Herdes der Maul- und Klauenseuche im französischen Departement Mayenne zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Verboten werden insbesondere:

- die Verbringung lebender seuchenempfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie andere Paarhufer) und deren potentiell kontaminierte Erzeugnisse aus Frankreich in die anderen Mitgliedstaaten und Drittländer;

- die Beförderung von Erzeugnissen, vor allem von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Häuten und Fellen sowie anderen Erzeugnissen dieser Tierarten aus den Departements Mayenne und Orne in andere französische Gebiete, in die Mitgliedstaaten und Drittländer, es sei denn, diese Erzeugnisse sind vor dem 16. Februar 2001 erworben oder so behandelt worden, dass jedes Risiko einer Verbreitung des Maul- und Klauenseuche-Virus vermieden wird.

Der Vorschlag wird nun von der Kommission angenommen. Er gilt bis zum 27. März und wird auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 20. und 21. März 2001 erneut geprüft.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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