Ergebnisse der Fachtagung über das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis
(Köln) - Kleine und mittlere Unternehmen können sich gegen unzulässige Niedrigpreisstrategien marktstarker Unternehmen auch nach in Krafttreten der 6. GWB-Novelle nur schwer wehren. Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer einer Fachtagung über das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis am 6. September in Köln, die vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie vom Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FWI) veranstaltet wurde. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis zählt zu den politisch umstrittensten Neuregelungen der 6. Kartellnovelle, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist.
Hartmut Schauerte, MdB, bezeichnete die Vorschrift als den Einstieg in einen experimentellen Lernprozess für den Gesetzgeber. Er erwarte, dass die zuständigen Behörden Richtungssignale an die betroffenen Wirtschaftskreise senden und ruinöse Preisgestaltungen zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen unterbinden. Hans-Jürgen Ruppelt, Direktor beim Bundeskartellamt, dämpfte jedoch die Erwartungen an die Neuregelung. Sie sei nur begrenzt geeignet, Verdrängungswettbewerb zu verhindern. Die anhaltende Diskussion über die Zulässigkeit von Niedrigpreisstrategien könne dazu führen, dass legale Verkaufsstrategien zum Einkaufspreis auf lange Sicht zum Normalfall werden. So könne die Neuregelung im Ergebnis den Konzentrationsprozess im Handel sogar noch fördern.
Der BDI betrachtet die Neuregelung als ordnungspolitische Gratwanderung. Deshalb ist bei der Anwendung der neuen Regelung Zurückhaltung geboten: Sie stellt einen ersten möglichen Schritt in die staatliche Preisregulierung dar und kann in ein System staatlich verwalteten Wettbewerbs führen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.