Erfolgsquote irreführend: Frauen auf Arbeitsmarkt benachteiligt
(Berlin) - Der "Nationale Aktionsplan für Beschäftigung" ist am 17. September im Kabinett beraten worden. "Die darin enthaltene Beurteilung des Beschäftigungsanteils von Frauen täuscht über die negative Situation hinweg", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 18. September in Berlin.
"In dem Bericht der Bundesregierung zur nationalen Situation der beruflichen Gleichstellung wird der kontinuierliche Anstieg der Erwerbstätigkeit von Frauen hervorgehoben. Diese Beschäftigungsquote verschleiert aber, dass Frauen im Vergleich zu Männern in Deutschland immer noch deutlich auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden," sagte Engelen-Kefer.
Der DGB erwartet deshalb von der Bundesregierung eine wirksame Gleichstellungspolitik. Dazu gehören der gleichberechtigte Zugang zu allen Arbeitsplätzen, eine eigenständige soziale Sicherung und die Chance auf ein existenzsicherndes Einkommen.
Gegenwärtig ist der Beschäftigungszuwachs von Frauen jedoch überwiegend durch Teilzeitarbeit und so genannte Minijobs zu verzeichnen. Der von der Bundesregierung erstellte Nationale Beschäftigungspolitische Aktionsplan* spricht von einer Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote auf 58,8 Prozent (die Beschäftigungsquote gibt den Anteil von erwerbsfähigen Frauen an, die tatsächlich eine Beschäftigung ausüben).
Diese angebliche Erfolgsquote ist aber irreführend. Sie basiert allein auf der Anzahl der beschäftigten Frauen, ohne ihre Arbeitszeit zu berücksichtigen. Einbezogen werden also auch Frauen, die nur eine Stunde pro Woche arbeiten. Selbst ruhende Arbeitsverhältnisse werden mitgezählt, wie zum Beispiel die Elternzeit, von der überwiegend Frauen Gebrauch machen - ebenso wie geringfügig Beschäftigte, die mit 70 Prozent überwiegend von Frauen besetzt sind. Misst man den Anteil der Frauenbeschäftigung am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen, so hat sich dieser zwischen 1997 und 2000 kaum erhöht.
*Der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) soll die Vorgaben aus den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU in den jeweiligen Ländern umsetzen.
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