Pressemitteilung | Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG)

Erfolgshonorare bald zulässig?

(Bonn) - Die nächste Mitgliederversammlung der Deutschen Public Relations-Gesellschaft e.V. (DPRG), Bonn, wird sich am 17. Juni 2000 in Mainz unter anderem mit dem Thema "Erfolgsgarantien und Erfolgshonorare" beschäftigen. Dies kündigte der Verband der deutschen PR-Fachleute in einer Pressemitteilung an.

Der von der DPRG mitgetragene Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat kürzlich bekräftigt, dass gemäß Artikel 10 des Code de Lisbonne, der ethische Verhaltensregeln für die PR-Arbeit festlegt, die Abgabe von Erfolgsgarantien nicht zulässig ist. Strittig ist dagegen in der Branche die Frage, ob Erfolgshonorare erlaubt sein sollen, was Artikel 1.1 bisher verbietet. Hierzu erarbeitet der DRPR zur Zeit eine auf die deutschen Verhältnisse zugeschnittene klärende Richtlinie. Sie wird frühzeitig vor der DPRG-Mitgliederversammlung vorgelegt, auf der dann über eine mögliche Annahme beschlossen werden soll.

Die vom DRPR vorgeschlagene Alternative ist eine ersatzlose Streichung des Artikels 1.1 des Code de Lisbonne. Anfang 1999 hatte bereits ein öffentliches Hearing des DRPR zum Thema Erfolgsgarantien und Erfolgshonorare stattgefunden.

Quelle und Kontaktadresse:
DPRG Pressekontakt: Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender des DRPR Telefon: 089/850 54 63, Fax: 8 50 07 09 Volker Northoff, DPRG-Pressebeauftragter Telefon: 069/95 29 77-20, Fax: -10 volker.northoff@northoff.com

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