Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von MB-Vorstandsmitglied Dr. Frank Reuther

(Berlin) - Medizinstudierende sind über Jahre beim Teilerlass der BAföG-Rückzahlung benachteiligt worden. Da eine Verkürzung des sechsjährigen Medizinstudiums aufgrund der vorgegebenen Mindeststudienzeit nicht möglich ist, konnte kein Medizinstudierender den BAföG-Rückzahlungsrabatt (großer Teilerlass) bekommen, der für die Studierenden vorgesehen war, die ihr Studium vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer von zwölf Semestern abgeschlossen hatten. Die Verwaltungsgerichte sahen darin keine Benachteiligung von Verfassungsrang. Diese Rechtsauffassung hat nun keinen Bestand mehr: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat in einem aktuellen Beschluss (1 BvR 2035/07) die gesetzlichen Regelungen zum "großen Teilerlass" von BAföG-Schulden für verfassungswidrig erklärt, weil sie das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

Das Gericht gab damit der Verfassungsbeschwerde von Dr. Frank Reuther, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger Bundes, Recht. Die bisher geltende Vorschrift in § 18b Abs. 3 Satz 1 BAföG darf nicht mehr angewendet werden. Bis zum 31.12.2011 muss der Gesetzgeber eine "rückwirkende, gleichheitsgerechte Neuregelung" treffen.

Reuther zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Rechtsstreits. "Ich freue mich sehr über das Urteil, weil es eine Ungleichbehandlung beseitigt, von der über lange Zeit viele Medizinstudierende betroffen waren. Jetzt haben diese Kolleginnen und Kollegen die Chance, den großen Teilerlass der BAföG-Leistungen zu erwirken, sofern noch keine rechtskräftig gewordenen Bescheide ergangen sind", sagte Reuther.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16

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