Erfolgreiche Ratifizierung in den Landtagen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli in Kraft
- Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland
- Doch Restriktionen und Überbesteuerung bedrohen Regulierungserfolg
(Berlin) - Mit der Ratifizierung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt am Mittwochabend hat der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 die letzte Hürde für sein bundesweites Inkrafttreten am 1. Juli 2021 genommen. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV), der seit seiner Gründung 2014 für eine Grundsatzreform der deutschen Glücksspielregulierung eingetreten ist, spricht von einer historischen Zäsur: Die Länder rücken endlich von ihrer überholten Verbotspolitik ab und regulieren die bestehenden Online-Glücksspielmärkte für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker unter strengen Qualitätskriterien.
DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht neben der Rechtssicherheit für die Anbieter vor allem den Verbraucherschutz gestärkt:
"Das ist der Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland. Nach Sportwetten regulieren die Bundesländer jetzt richtigerweise weitere Online-Glücksspiele, um das Marktgeschehen endlich zu kontrollieren. Die Verbraucher profitieren von Klarheit und Sicherheit: Anbieter mit staatlichem Gütesiegel erfüllen höchste Ansprüche des Verbraucher- und Jugendschutzes, der Spielsucht- und Betrugsprävention. Auch die Errichtung einer zentralen Glücksspielaufsichtsbehörde in Halle/Saale und das bundesweite Sperrsystem für spielsuchtgefährdete oder pathologische Spieler sind richtige und wichtige Maßnahmen.”
Die Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde bereits im Frühjahr 2020 von den Ministerpräsidenten beschlossen. Für ihr Inkrafttreten war jedoch die Zustimmung von mindestens 13 Landtagen erforderlich. Die Zustimmung Sachsen-Anhalts war in dem bundesweiten Ratifizierungsprozess (www.gluestv2021.de) unerlässlich, da das Land als Standort der neuen bundesweiten Glücksspielbehörde eine zentrale Rolle einnimmt. Die letzte noch fehlende 16. Ratifizierung durch den nordrhein-westfälischen Landtag Ende April gilt als sicher.
DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht gleichwohl auch künftig erheblichen Reformbedarf bei der deutschen Glücksspielregulierung:
"Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Regulierung, jedoch besteht auch Nachbesserungsbedarf: Die staatlichen Datenbanken zur vollständigen Überwachung aller Verbraucher halten wir unter Datenschutzgesichtspunkten für höchst bedenklich. Dass die besonders nachgefragten Live-Wetten künftig zwar auf Fußball- und Eishockeyspiele, womöglich jedoch nicht auf Handball und Tennis erlaubt sein sollen, geht an den Erwartungen der Kunden völlig vorbei. Hier muss bald nachjustiert werden. Wir setzen unsere Hoffnung in die neue Behörde, welche die glücksspielpolitische Debatte in Zukunft prägen und versachlichen wird.”
Den Erfolg der neuen Online-Glücksspielregulierung sieht Dahms vor allem durch die Steuerpläne von Bund und Ländern akut gefährdet:
"Die Bundesländer wollen bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker pauschal alle Spieleinsätze der Verbraucher besteuern - auch Spieleinsätze, die mit vorherigen Gewinnen getätigt werden. Der Steuersatz von 5,3 Prozent auf die Einsätze ist im internationalen Vergleich viel zu hoch. Für den Kunden wird das Spiel dadurch erheblich verteuert, sein Spielguthaben ist schneller aufgebraucht: Wer trotzdem weiter spielen will, muss Geld nachschießen. Weil davon am Ende nur der Schwarzmarkt profitiert, besteuert bei virtuellen Automatenspielen kein anderes Land in Europa die Einsätze, sondern immer den Bruttospielertrag - den tatsächlichen Erlös der Glücksspielanbieter. Deutschland wird so zum steuerpolitischen Geisterfahrer. Wir appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf des Rennwett- und Lotteriegesetzes jetzt nicht übereilt durchzuwinken, sondern das Thema vertieft in der kommenden Wahlperiode zu behandeln. Es gibt keinen Zeitdruck, da die Anbieter heute bereits 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Bruttospielerträge zahlen.”
Hintergrund:
§ 35 Abs. 1 GlüStV 2021 definiert die folgenden Anforderungen hinsichtlich seines Inkrafttretens: "Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Der Staatsvertrag wird ebenfalls gegenstandslos, wenn bis zum 30. Juni 2021 nicht die Ratifikationsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt ist.” Beide genannten Anforderungen an das Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2021 sind mit der Ratifizierung durch den Landtag Sachsen-Anhalt erfüllt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
Pressestelle
Auguststr. 62, 10117 Berlin
Telefon: (030) 403 680 160, Fax: (030) 403 680 170