Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Erfolgreiche Jahrespressekonferenz 2004 des Deutschen Steuerberaterverbandes

(Berlin) - Unter dem Motto „Steuergesetzgebung als Wirtschaftsbremse“ fand am 2. September 2004 die Jahrespressekonferenz 2004 des Deutschen Steuerberaterverbandes in der Geschäftstelle des DStV in Berlin statt. DStV-Präsident StB/vBP Jürgen Pinne und RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, stellten sich den anwesenden Journalisten aus Presse und Hörfunk zur Diskussion. Zudem nahm Dr. Klaus Petrick, der ehemalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS), als Gastredner mit auf dem Podium Platz.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Pestke begrüßte die Vertreter aus Presse und Medien. Er hob den Einsatz von DStV-Präsident Pinne für den deutschen Mittelstand hervor. Pinne habe sich vielfach um die kleinen und mittleren Unternehmen verdient gemacht und er sei mit dem Titel „Ehrenbotschafter des Deutschen Mittelstandes“ ausgezeichnet worden. Zudem habe Bundeswirtschaftsminister Clement ihn in den Beraterkreis des Mittelstandsrates der KfW-Gruppe berufen. Des Weiteren stellte Prof. Dr. Pestke den Teilnehmern Dr. Klaus Petrick vor und erläuterte, dass Dr. Petrick dem DStV das ISO 9001:2000 Zertifikat der DQS überreicht habe.

Schwerpunkte der Jahrespressekonferenz 2004 waren:

- das Formular „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“,
- die Änderungen in der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz,
- die Überlegungen zur Verschärfung der Mindestbesteuerung, die den wirtschaftlichen Aufschwung behindern
- das „Nichtanwendungsgesetz“ bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten,
- der mangelnde Erfolg der Amnestie nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz und
- die Zertifizierung des Deutschen Steuerberaterverbandes nach ISO 9001:2000

DStV fordert Abschaffung des EUeR-Formulars:
DStV-Präsident Pinne forderte vehement die Abschaffung des EUeR-Formulars. Das Formular sei aufgrund einer Ermächtigungsnorm im Kleinunternehmerförderungsgesetz von der Finanzverwaltung entwickelt worden und damit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Die Finanzverwaltung habe das Formular wider der gesetzgeberischen Intention aufgebläht, um Vergleichsdaten über Einnahme-Überschuss-Rechner zu ermitteln. Zudem werde beabsichtigt, dieses Formular auch bei den Bilanzierenden einzuführen. Eine rechtliche Grundlage bestehe jedoch nicht. Pinne erläuterte, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei, um Änderungen zum EUeR-Formular zu erarbeiten. Das Formular führe zu erhöhtem Verwaltungsaufwand bei Kleinunternehmern und Freiberuflern. Es stelle eine wirtschaftshemmende Maßnahme dar. Damit werde es nicht den Vorgaben des Kleinunternehmerförderungsgesetzes gerecht.

Beispielsweise sei nicht zu erkennen, welchen Sinn das Aufspalten der Fahrzeugkosten habe. Aufgrund der 1-Prozent-Regelung sei die differenzierte Kostendarlegung nicht erforderlich. Die Aufspaltung der AfA-Positionen sei unnötig. Das Formular verlange von den 4-III-Rechnern die Umstellung ihrer Buchführung auf eine Vielzahl neuer Konten. Die DATEV eG habe zur Umsetzung des Formulars die Kontenrahmen um 60 Konten erweitern müssen. Kleinunternehmer, die oftmals nicht steuerlich beraten sind, würden von dieser neuen Buchführung völlig überrascht. Es sei anzunehmen, dass eine Vielzahl der Kleinunternehmer die notwendigen Buchführungsumstellungen, die bereits seit dem 1. Januar 2004 erforderlich sind, nicht vollzogen hätten. Von einer Steuervereinfachung könne keine Rede sein. Pinne trage sich mit dem Gedanken, den Berufsangehörigen zu empfehlen, das Formular nur teilweise auszufüllen und im Übrigen auf die eingereichten Unterlagen zu verweisen. Der DStV rege an, dass sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut mit dem Problem befasse.

Mindestbesteuerung ist wirtschaftsschädigend:
In Sachen weiterer Verschärfung der Mindestbesteuerung habe er sich an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Müntefering gewandt. Die Pläne seien mittelstandsschädigend, denn durch diese Form der Besteuerung werde den Unternehmen Liquidität entzogen. Unternehmen würden gezwungen, Steuern für fiktive Gewinne zu zahlen, die sie de facto nicht erzielt hätten. Hauptursache für Insolvenzen von kleinen und mittleren Unternehmen sei meist die fehlende Liquidität.

Zweifachbesteuerung bei der Rentenbesteuerung vermeiden:
Bei der Rentenbesteuerung stelle sich der DStV vor allem gegen eine unzulässige Zweifachbesteuerung. Zudem sei es inakzeptabel, dass der Gesetzgeber den Buerger entmündige, indem er ihm vorschreibe, welche Art der Altervorsorge geeignet sei. Warum überlasse der Staat nicht dem Einzelnen die Wahl der geeigneten Altersvorsorge?

DStV fordert: Ausbildungskosten auch weiterhin voll anzuerkennen Des Weiteren sei die Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Ausbildungskosten kontraproduktiv. Der BFH habe Ausbildungskosten erst jüngst als abzugsfähig anerkannt. Der Steuergesetzgeber habe diese Rechtsprechung durch eine Gesetzesänderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze konterkariert und den Abzug der Sonderausgaben rückwirkend auf 4.000 Euro begrenzt. Die Steuerberater seien dazu nicht gehört worden.

Baubranche und mittelständische Unternehmen entlasten:
Auf Nachfrage der Journalisten wurden die Belastungen der Baubranche durch den neuen § 13b UStG erörtert. Pinne forderte die Abschaffung des § 13 b UStG sowie den Übergang auf die Ist-Besteuerung - allerdings ohne Cross-Check -, um die Wirtschaft nicht mit Überregulierungen zu ersticken und dem Umsatzsteuerbetrug hinreichend begegnen zu können.

Tatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung zu unbestimmt:
Als Erfolg des DStV sei auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu § 370a AO (BGH Urteil vom 22.7.2004, Az. 5 StR 85/04) zu sehen. Der BGH habe sich der Meinung des DStV angeschlossen und die Regelung als für zu unbestimmt erklärt. Es bleibe abzuwarten, wie der Gesetzgeber reagieren werde.

Deutscher Steuerberaterverband als einer der ersten Verbände in Deutschland nach ISO 9001:2002 zertifiziert:
Dr. Petrick erläuterte die Vorbildfunktion des Deutschen Steuerberaterverbands, der mit der Zertifizierung nach ISO 9001:2000 neue Maßstäbe für das Qualitätsmanagement in Fachverbänden gesetzt habe.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: