Erfolg des DStV im Rahmen der Entschließung des Europaparlaments zur Reform der freiberuflichen Dienstleistungen
(Berlin) - Im Rahmen des EU-Dienstleistungspakets hatte die EU-Kommission am 10.1.2017 eine Mitteilung zu Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung im Binnenmarkt veröffentlicht (COM(2016)820 final). In dieser Mitteilung der EU-Kommission ging es vor allem um mögliche Maßnahmen für eine bessere Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG mit Blick auf eine notwendige Reform der freiberuflichen Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission auch die Einführung eines Indikators für die Regulierungsintensität in den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, welcher die allgemeine Regulierungsintensität in den Mitgliedstaaten ausschließlich auf der Grundlage quantitativer Daten in Bezug auf bestehende Hindernisse für die Freizügigkeit aufzeigen sollte.
Das Plenum des Europaparlaments hat nun am 18.1.2018 eine Entschließung hierzu angenommen. Grundlage für die Entschließung bildet der von Herrn MdEP Nicola Danti (S&D-Fraktion) verfasste, sogenannte Danti-Bericht (vgl. PE 607.891v02-00), welcher bereits von Beginn an vom DStV begleitet wurde.
In der Entschließung werden nun Punkte verabschiedet, die der DStV bereits im Danti-Bericht ausdrücklich befürwortet hatte. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bedeutung von Freien Berufen und deren Berufsreglementierungen im Entschließungstext bekräftigt wird, wenn es darum geht, ein hohes Schutzniveau für Ziele des Allgemeininteresses zu erreichen. So wird anerkannt, dass es grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliegen sollte, über die Reglementierung von Berufen zu entscheiden, wenn durch berufsreglementierende Maßnahmen zum Beispiel ein hoher Schutz für den Verbraucher erreicht werden soll. Dies muss jedoch transparent, nicht-diskriminierend, gerechtfertigt und angemessen sein.
Ebenfalls wird festgestellt, dass eine auf Grundlage von legitimen Zielen des Allgemeininteresses ausreichend gerechtfertigte "intelligente Regulierung", eine positive Auswirkung auf den Binnenmarkt haben kann, insbesondere wenn es um ein hohes Maß an Verbraucherschutz sowie eine bessere Qualität der Dienstleistungen geht. Erfreulich ist auch, dass die Entschließung reglementierten Berufen eine wesentliche Rolle für die Wirtschaft der Europäischen Union zuschreibt. Dabei sind besonders hochwertige freiberufliche Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union.
Aus berufsreglementierender Sicht ist noch erwähnenswert, dass sich das Europaparlament auch zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Indikator für Regulierungsintensität äußert. Hierzu stellt das Plenum eindeutig fest, dass dieser Indikator nur ein indikatives Instrument sein kann. In keiner Weise würde der Indikator Schlussfolgerungen zulassen, ob strengere berufsreglementierende Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten als unverhältnismäßig einzustufen sind. Vielmehr sollte der Indikator vor allem qualitative Aspekte, wie bspw. die Qualität der Dienstleistung, einschließlich des von der Reglementierung ausgehenden Nutzens für die Dienstleistungsempfänger und den Arbeitsmarkt, in die Bewertung einfließen lassen.
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