Erfahrungswissen von Frauen in die Bewertung der Gen- und Biotechnologie einbeziehen
(Düsseldorf) - "Das Lebens- und Erfahrungswissen von Frauen muss in die ethische Bewertung der Bio- und Gentechnologie und in die Erarbeitung rechtlicher Schutzstandards einfließen". So heißt es wörtlich in einer am 28. Juni 2001 veröffentlichten "Stellungnahme" des Präsidiums der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) "zu einigen ethischen Fragen der Bio- und Reproduktionsmedizin." Da Frauen von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen gesundheitlich anders betroffen seien als Männer, sei die kfd verpflichtet, sich in die gesellschaftliche Debatte zu diesen Fragen einzubringen.
Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne menschliches Leben, was sowohl für im Mutterleib heranwachsende als auch für künstlich gezeugte Embryonen gelte, betonen die kfd-Verantwortlichen. Deshalb müssten sie in gleicher Weise geschützt werden. Sie sprechen sich dafür aus, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) beizubehalten und fordern zudem von der Bundesregierung, dieses Verbot auch international durchzusetzen. Da es Ziel der PID sei, künstlich gezeugte Embryonen auf genetisch bedingte Merkmalsveränderungen zu untersuchen und im Zweifelsfall zu töten, erfolge eine Qualifizierung menschlicher Embryonen aufgrund von "Gesundheits- und Krankheitsmerkmalen". Das habe unabsehbare Folgen für das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen. Der Wunsch von Paaren nach eigenen gesunden Kindern sei kein Ziel, das den Einsatz aller Mittel rechtfertigen könne, weswegen es bestmögliche Beratungs- und Informationsangebote zu ethischen, psychologischen, sozialen und rechtlichen Fragen für sie geben müsse. Zu bedenken sei auch, dass der Kinderwunsch in einem gesellschaftlichen Kontext entstehe, in dem der Wert einer Frau über die biologische Mutterschaft mit definiert werde. Ungewollt kinderlose Frauen will die kfd ermutigen, den Sinn ihres Lebens auch in anderen Bereichen zu suchen.
Beklagt wird in der kfd-Stellungnahme, dass intensive Untersuchungen an Ungeborenen einen vorwiegend medizinischen Umgang mit schwangeren Frauen prägen, die infolge dessen abhängig würden von Erklärungen und Deutungen durch Fachleute. Schwangere Frauen müssten stattdessen in ihrer Selbstverantwortung gefördert und bei der Entscheidung über vorzunehmende Untersuchungen und damit verbundene Risiken qualifiziert beraten werden.
Das kfd-Präsidium lehnt die Herstellung embryonaler Stammzellen aus sogenannten "überzähligen Embryonen" ab und fordert eindeutige rechtliche Regelungen, die auch den Import von im Ausland gewonnenen embryonalen Stammzellen verbieten. Die Erforschung adulter Stammzellen werde hingegen befürwortet. Auszuschließen sei jede Lockerung des Embryonenschutzgesetzes, "die verbrauchende Embryonenforschung erlaubt sowie die Verwendung von Embryonen zulässt, die nicht darauf ausgerichtet ist, eine Schwangerschaft zu erzielen." Mit Entschiedenheit spricht sich die kfd gegen therapeutisches und reproduktives Klonen aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Bundesverband e.V.
Prinz-Georg-Str. 44
40477 Düsseldorf
Telefon: 0211/449920
Telefax: 0211/44992 75