Pressemitteilung | k.A.

Erbschaftsteuerreform: Fristenverkürzung teuer erkauft

(Frankfurt am Main) - „Durch den jetzt erzielten Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform wurde Schlimmeres vermieden – nicht mehr und nicht weniger“, stellt der Hauptgeschäftsführer der IHK Gießen-Friedberg und Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, Dr. Matthias Leder fest. „Zwar ist die Vereinbarung eine Verbesserung gegenüber dem Kabinettsentwurf. Im Ergebnis bleibt es aber bei einem sehr komplizierten und bürokratischen Erbschaftsteuerrecht, das für die Betriebe mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Gut ist, dass die seit langem bestehende Unsicherheit für Betriebe nun endlich vorbei ist.“

Leder ergänzt: „Positiv zu werten ist die siebenjährige Frist zur Betriebsfortführung und zur Lohnsummenbindung, womit eine Lösung gefunden wurde, die nahe an der bisherigen Fünfjahresregelung liegt. Da zudem bei einem Verstoß gegen die Fristen nur eine anteilige Nachversteuerung erfolgt, ist das Modell weitgehend akzeptabel. Der Preis für die Fristenverkürzung ist allerdings nicht gering. Es fehlt eine Notfallklausel für Krisensituationen, und die Lohnsummenbindung ist zu hoch.“

Hält der Nachfolger die Fristen zur Betriebsfortführung und zur Lohnsummenbindung ein, wird die Erbschaftsteuer zu 85 Prozent erlassen. 15 Prozent des Betriebsvermögens müssen sofort versteuert werden. Um von dem Steuernachlass zu profitieren, muss der Betrieb über sieben Jahre praktisch unverändert fortgeführt werden. Denn die betriebliche Lohnsumme zum Zeitpunkt der Betriebsübergabe ist in jedem der sieben Jahre zu 93 Prozent einzuhalten. Ein Unternehmen, das in einer schwierigen Situation Arbeitsplätze abbauen muss, wird dann Erbschaftsteuer nachzahlen müssen. Das verschärft die Lage zusätzlich.

Den Unternehmen wird künftig ein weiterer Verschonungsweg angeboten. Bei einer 10-jährigen Haltefrist kommt es zu einer Abschmelzung der Steuerlast auf Null. Diese Alternative ist für Familienunternehmen jedoch nicht tragfähig. Vor allem die Verpflichtung, über nicht mehr als 10 Prozent Verwaltungsvermögen verfügen zu dürfen, schließt diese Option in der Praxis aus.

Der vorliegende Kompromiss enthält zudem verfassungsrechtliche Risiken. Ein aktuelles Rechtsgutachten betont z.B., dass Steuertarif- und –freibeträge der Erbschaftsteuer reine Ländersache sind. Der Bund hat hier keine Kompetenz und muss sich deshalb heraushalten.

„Die deutsche Politik hat eine Chance verspielt, durch eine einfache und niedrige Erbschaftsteuer, oder sogar durch einen gänzlichen Verzicht, ein positives Signal für Investitionen und Beschäftigung in Deutschland zu setzen,“ fasst Leder zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern Pressestelle Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2197-1384, Telefax: (069) 2197-1448

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