Erbschaftsteuerrecht: Unternehmenswerte unrealistisch hoch / Hessische Landesregierung in der Pflicht, sich für Abmilderung einzusetzen
(Frankfurt am Main) - "Im neuen Erbschaftsteuerrecht werden Unternehmenswerte angesetzt, die in den meisten Fällen nicht dem realen Verkehrswert der Unternehmen entsprechen. Damit wird eine zentrale Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt. Das Gericht hatte die Einführung realistischer Unternehmenswerte gefordert", stellt Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, fest. "Der Kapitalisierungsfaktor, mit dem im vereinfachten Ertragswertverfahren die Gewinne multipliziert werden, um das Betriebsvermögen zu bewerten, ist nämlich viel zu hoch gewählt."
"Eine deutliche Absenkung des Faktors zur Entlastung der betroffenen Unternehmen bei der Erbschaftsteuer ist dringend erforderlich", betont Leder. "Dafür sollte sich die neue hessische Landesregierung unbedingt einsetzen. Ein Erbschaftsteuerrecht, das Unternehmen den Betriebsübergang ermöglicht, ist gerade in der jetzigen Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise so wichtig. Denn es sichert Arbeitsplätze und kostet viel weniger als Subventionsprogramme, deren konjunkturelle Wirkung ungewiss ist", fordert Leder.
"Der Vergleich mit am Markt entwickelten Multiplikatoren zur Unternehmensbewertung zeigt, dass selbst börsennotierte Unternehmen nur vereinzelt in der Spitze mit einem Faktor 12 bewertet werden", ergänzt Leder. "Das verdeutlicht die völlig überzogenen Vorstellungen des Fiskus. Gerade in der derzeitigen konjunkturellen Lage ist ein solcher Faktor inakzeptabel. Dadurch wird das vereinfachte Ertragswertverfahren ausgehöhlt. Wenn Unternehmen sich nicht auf Basis eines überhöhten Faktors besteuern lassen wollen, bleibt ihnen nur eine alternative Bewertung über teure Wertgutachten. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ein erheblicher Nachteil, der behoben werden muss."
Der Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag. Je niedriger beide ausfallen, desto höher ist der Faktor und damit der Unternehmenswert und die Besteuerung. Der Risikozuschlag ist gesetzlich mit 4,5 Prozent festgelegt worden. Der Basiszins für das Jahr 2009 wurde vom Bundesfinanzministerium mit 3,61 Prozent bekanntgegeben. Zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfes lag dieser Zinssatz noch bei 4,5 Prozent, womit der Kapitalisierungsfaktor rund 11 betragen hätte. Aufgrund der konjunkturbedingten Zinssenkung, resultiert jetzt ein Kapitalisierungsfaktor von 12,33. Wenn ein Unternehmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre 1 Million Euro Gewinn erwirtschaftet hat, wird ihm demnach ein Unternehmenswert von 12,33 Millionen Euro zugeschrieben.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK)
Felix Reifschneider, Pressereferent, Unternehmenskommunikation
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 2197-0, Telefax: (069) 2197-1424