Erbschaftsteuergesetz erneut auf dem Prüfstand / BFW steht hinter der geltenden gesetzlichen Regelung / Der deutsche Mittelstand darf nicht benachteiligt werden
(Berlin) - Erneut muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Erbschaftsteuergesetz auseinandersetzen. Anlass dazu gibt der Bundesfinanzhof (BFH), der in der steuerlichen Verschonung unter anderem des Erwerbs von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften eine verfassungswidrige Überprivilegierung sieht.
Die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz von 2009 eingeführte steuerliche Verschonung könne laut BFH nicht durch ausreichende Gemeinwohlgründe gerechtfertigt werden. Ferner seien auch die Übertragung von Privatvermögen in Betriebsvermögen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe.
"Von einer Überprivilegierung kann keine Rede sein. Es ist vielmehr eine notwendige Regelung, um Investitionen zu ermöglichen und kurzfristige Verbindlichkeiten im Geschäftsablauf zu gewährleisten", kommentierte Ira von Cölln, Bundesgeschäftsführerin des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., die Haltung des Bundesfinanzhofes.
Bereits 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leiste.
Insbesondere mittelständische Betriebe und professionell aufgestellte Immobilienunternehmen mit Mischbeständen sind auf ausreichende Rücklagen angewiesen, um beispielsweise Löhne und betriebliche Renten zu gewährleisten oder, im Hinblick auf Basel III und Solvency II, Finanzierungsvoraussetzungen für Investitionen zu erfüllen.
"Auf der einen Seite sollen unsere Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügen, um angemessene Baufinanzierungen zu erhalten, auf der anderen Seite soll dies nun durch steuerrechtliche Regelungen erschwert werden", ergänzte die Steuerrechtlerin von Cölln.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Umsatz bei Gebäudebau bricht ein - Abwärtstrend setzt sich fort
- Angesichts von Wohnraumknappheit in mitteldeutschen Metropolen ist einseitige Fokussierung auf Bestandserhaltung nicht zielführend
- Weder technologieoffen noch praxisgerecht oder nachhaltig: BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab