Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbschaftsteuererhöhung droht / Besitzer von vermietetem Eigentum sollten vorsorgen

(Bonn) - Allein in diesem Jahr sind rd. 400 Milliarden Mark zu vererben - aufgrund der von der Bundesregierung geplanten Bewertungsänderung für Immobilien für viele mit drastisch höherer Steuerbelastung. Die geplante Bewertungsänderung, nach der Immobilien demnächst nicht mehr mit nur rd. 50 %, sondern mit rd. 80 % des tatsächlichen Verkehrswertes in Ansatz gebracht werden sollen, wird insbesondere bei vermieteten Objekten voll durchschlagen. Durch die geplante Änderung sollen dem Fiskus jedes Jahr rd. 2 Milliarden Mark mehr zufließen.

„Vor diesem Hintergrund gelte es für alle Bundesbürger, entsprechend vorzusorgen", erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), Wolfgang Kastner. Dies gelte nicht nur für Immobilienbesitzer, sondern grundsätzlich für alle Bundesbürger. Grundsätzlich sei es empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten alle zehn Jahre (steuerfrei) im Rahmen der Freibeträge Vermögen auf andere Personen (Kinder, Enkel, Ehegatten) zu übertragen. Bei Übertragung von Immobilieneigentum ließen sich dabei Risiken durch vertraglich eingeräumte Wohn- oder Nießbrauchsrechte begrenzen. Besonders steuerschädlich sei ab gewissen Größenordnungen auch das sogenannte „Berliner Testament", bei dem sich Ehegatten zunächst als Alleinerben und danach die Kinder als Schlusserben einsetzten. In diesem Fall halte der Staat gleich zweimal die Hand für das gleiche Vermögen auf, einmal beim Tode des ersten Ehegatten und nachher beim Tode des Letztverstorbenen. Steuerlich günstiger sei es, neben dem Ehegatten auch Kinder und ggf. die Enkel mitzubedenken, um die Freibeträge mehrfach auszunutzen und die Steuerprogression insgesamt zu senken. Auch die sofortige Erbeinsetzung der Kinder bei gleichzeitigem Nießbrauchsvorbehalt für die überlebenden Ehegatten führe zu einer drastischen Steuerersparnis.

Im Hinblick auf die geplante Bewertungsänderung bei Immobilien seien jedoch insbesondere Grund- und Hauseigentümer z. Zt. besonders gefordert. Dies gelte insbesondere für die Besitzer von Mietshäusern, Mietwohnungen und Gewerbeeigentum. Ihnen empfahl Kastner dringend, noch vor der Gesetzesänderung steuergünstige Maßnahmen zu ergreifen. Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage, nach der Immobilien häufig nur mit rd. 50 % des tatsächlichen Verkehrswertes in Ansatz gebracht würden, ließen sich bei Immobilien-Übertragungen vor der Gesetzesänderung noch gewaltig Steuern sparen. Nach der Änderung; werde sich die Steuerlast in vielen Fällen mehr als verdoppeln.

Steuertipps sowie Mustertestamente enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen, direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockalle 27, 53173 Bonn, Tel.: (02 28) 935 57 21, Fax: (02 28) 935 57 99

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