Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbschaftsteuer: Immobilien jetzt übertragen

(Bonn) - "Aufgrund der derzeitigen Diskussion, die Erbschaftsteuer für Vererbung von Verschenkung von Haus- und Grundbesitz in der nächsten Jahreshälfte kräftig zu erhöhen und die Bewertung des Vorgangs dabei an tatsächliche Verkehrswerte anzupassen," hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, alle Haus- und Grundbesitzer aufgefordert, die derzeit noch bestehende Steuerlage auszunutzen und Immobilien ganz oder teilweise an Ehegatten, Kinder oder Enkel vorzeitig zu übertragen. Insbesondere für die Vererbung und Verschenkung von höherwertigen Immobilien, z. B. in Ballungsgebieten, gemischt genutzte Immobilien, Mietshäuser u.ä., drohe nach den derzeitigen Plänen eine kräftige Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.



Nach derzeitiger Rechtslage würden Immobilien, das gelte insbesondere für bebaute Grundstücke, im Erb- und Schenkungsfall häufig mit nur rd. 50 % des tatsächlichen Verkehrswertes für die Besteuerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Ansatz gebracht. Dadurch ließen sich z. Zt. Noch gewaltige Steuereinsparungen herbeiführen, die nach der geplanten Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer jedoch in Frage gestellt seien.



Wer z. B. Alleineigentümer einer Immobilie im Verkehrswert von 2 Mio. DM sei, könne nach der derzeit noch geltenden Rechtslage bei einem etwa halbierten Schenkungsteuerwert der Immobilie einen halben Anteil der Immobilie steuerfrei an den Ehegatten übertragen oder diese gar ganz an Ehegatten und Kind/Kinder übertragen, ohne dass eine Steuer anfiele. Dies sei nach der geplanten Gesetzesänderung mehr als zweifelhaft.



Weitere Rechts- und Steuertipps zur derzeit noch geltenden Rechtslage sowie Mustertestamente enthalten die von DGE-Präsident Kastner herausgegebenen Ratgeber "Sterben macht Erben" und "Sterben und Steuern", die zum Preise von jeweils 15,80 DM zzgl. je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, eMail: dge@verbaende.com schriftlich bezogen werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
DGE

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