Erbschaftssteuer betrug im letzten Jahr 5,83 Milliarden
(Bonn) - „Auf 5,83 Milliarden Mark haben sich die Einnahmen der Länder im letzten Jahr aus Erbschaftssteuer erhöht und betragen damit das Doppelte wie etwa noch vor zehn Jahren", erklärte Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Ursache dafür seien u.a. mangelnde Kenntnis der entsprechenden Vorschriften sowie mangelnde Vorsorge. Mehr als die Hälfte dieser Steuern ließen sich bei rechtzeitiger Planung einsparen, erklärte er.
Bei Vermögen oberhalb der Freibeträge (Ehegatten 600.000 Mark, Kinder 400.000 Mark) sollten bereits zu Lebzeiten Anteile des Vermögens auf Ehepartner oder Kinder übertragen werden, um die erbschaftssteuerliche Belastung im Todesfall zu senken oder gar ganz zu vermeiden. Das gleiche gelte für eine steuerlich ungeschickte Testamentsabfassung bei Vermögen oberhalb der Millionengrenze. Anstatt dem Ehegatten zunächst das gesamte Vermögen zu vererben, sei es steuerlich erheblich ratsamer, den zweifachen Erbgang zu vermeiden und die Kinder gleich als Erben einzusetzen. Stattdessen könnten sich die Ehepartner ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht am Nachlass einräumen und so erheblich Steuern einsparen. Eine steuerlich falsche Testamentskonstruktion könne auch innerhalb der Familie bei Vermögen oberhalb der Freibeträge erhebliche Steuerlasten auslösen.
Näheres dazu sowie Testamentsmuster enthalten die vom Präsidenten verfassten Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern" die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen schriftlich bezogen werden können, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
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