Erben soll teurer werden / Gesetzesinitiative trifft Immobilienerben in Ballungsräumen
(Bonn) - Die Erben von Häusern in guter Großstadtlage könnten demnächst verstärkt zur Kasse gebeten werden", mahnt Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Grund: Eine von fünf SPD-regierten Ländern Ende März in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die Bewertung von bebautem Grundbesitz im Erbschaft- und Schenkungsteuerfall von derzeit rd. 50 % des tatsächlichen (Verkehrs-)Wertes auf rd. 72 % zu erhöhen. Damit, so Kastner, rutscht die Grenze, nach der Kinder ein Haus meistens steuerfrei erben können, von einem Verkehrswert von knapp 800.000 Mark auf rd. 550.000,00 Mark herunter. Ab diesem Wert würde eine Steuerpflicht eintreten, wenn nicht gleichzeitig die Freibeträge für Kinder erhöht werden, was der Gesetzesantrag z. Zt. jedoch nicht vorsieht.
Während Einfamilienhäuser in ländlichen Gegenden aufgrund der niedrigeren Miet- und Verkehrswerte noch verschont bleiben dürften, müssen Erben von Häusern in guter Großstadtlage, von Mietraum oder Gewerberaum damit rechnen, daß sich ihre Erbschaft drastisch verteuern könnte, wenn der Gesetzesantrag tatsächlich Gesetz wird. In vielen Fällen wird sich die Steuerlast mehr als verdoppeln, da die Immobilien durch die geplante Bewertungserhöhung häufig in die nächsthöhere Progressionsstufe rutschen. Weitere Beschlüsse könnten bereits in der Bundesratssitzung Mitte Mai erfolgen.
Kastner empfahl daher allen betroffenen Immobilienbesitzern, die gesetzliche Entwicklung zu verfolgen. Wer sich sowieso mit dem Gedanken trage, sein Immobilieneigentum auf die Kinder zu übertragen, sollte es besser jetzt tun, rät Kastner.
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Quelle und Kontaktadresse:
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