Equal Pay Day am 17. März in Brandenburg / Sonja Staack (DGB): Soziale Berufe endlich fair bezahlen - mehr Tarifverträge helfen allen
(Berlin) - "Krankenschwestern, Erzieherinnen und Altenpflegerinnen wollen den Respekt vor ihrer Arbeit endlich auch auf dem Gehaltszettel sehen können", sagt Sonja Staack, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. Anlässlich des Equal Pay-Day kritisiert der DGB die schlechtere Bezahlung von Berufen, die überwiegend Frauen ausüben - trotz des beklagten Fachkräftemangels in Gesundheit, Erziehung und sozialer Arbeit.
"Dass soziale Berufe nach wie vor unterbezahlt sind - auch das ist handfeste Diskriminierung", sagt Staack. "Statt den Frauen die Schuld für ihre niedrigen Verdienste zuzuweisen, weil sie angeblich die falschen Berufe ergreifen, müssen wir alle dankbar für die Arbeit sein, die sie leisten. Fachinformatiker und Ingenieure alleine halten die Gesellschaft nicht am Laufen, wenn sich niemand beruflich um die Kinder, die Alten und die Kranken kümmert. Mit dieser Missachtung gegenüber der Arbeit mit Menschen schneiden wir uns ins eigene Fleisch, das wird aktuell besonders deutlich."
Damit die Entgeltlücke kleiner wird, fordert der DGB deutlich mehr Bindung an Tarifverträge. Diese gelten in Brandenburg nicht einmal für die Hälfte der Beschäftigten, das ist deutlich unter Bundesdurchschnitt: "Wo Tarifverträge gelten, ist der Lohnabstand zwischen Frauen und Männern deutlich geringer", erläutert Staack. Außerdem werden mit Tarifvertrag auch absolut höhere Gehälter gezahlt als ohne. "Es müssen sich wieder mehr Arbeitgeber in Verhandlungen mit den Gewerkschaften an Tarifverträge binden und sich damit auf klare Regeln für die Bezahlung verpflichten. Davon profitieren besonders Frauen. Auch Krankenhäuser, Kita-Träger und Sozialunternehmen müssen endlich flächendeckend an den Verhandlungstisch kommen, wenn sie Fachkräfte gewinnen und binden wollen."
Bei ungleicher Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz helfe das Entgelttransparenzgesetz bisher wenig. Zwei Drittel der Frauen sind davon ausgeschlossen - sie arbeiten häufig in kleinen und mittleren Unternehmen, in denen diese Regelungen nicht gelten. Einen Erfüllungsanspruch auf bessere Entlohnung gibt es selbst bei nachgewiesener Ungleichbezahlung nicht. "Die besten Regeln zur Entgelttransparenz, die wir haben, sind Tarifverträge", sagt Staack. "Denn sie legen fest, welche Arbeiten nach Tarif wie bezahlt werden. Betriebsräte sind wichtig, damit sie nachhalten können, ob die Regeln im Betrieb korrekt umgesetzt werden."
Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch auf das durchschnittliche ihrer männlichen Kollegen zu kommen. In diesem Jahr ist das der 17. März.
Der Gender Pay Gap bezeichnet nach der Definition des Statistischen Bundesamtes "die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)
Nina Lepsius, Leiterin, Pressestelle
Kapweg 4, 13405 Berlin
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