EP-Binnenmarktausschuss nimmt Definition der Freien Berufe in Bericht auf / Rückhalt für die Freien Berufe
(Berlin) - Am 23. Januar 2013 stimmte der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes über seinen Bericht zur Revision der Berufsqualifikationsrichtlinie ab. Besonders erfreulich ist die Aufnahme der Definition der Freien Berufe aus der EuGH-Rechtsprechung als Legaldefinition in den Richtlinientext, für die der BFB geworben hat.
Darin heißt es, "freie Berufe erbringen auf der Grundlage einschlägiger Berufsqualifikationen persönlich, in verantwortungsbewusster Weise und fachlich unabhängig geistige und planerische Dienstleistungen für ihre Auftraggeber und die Allgemeinheit (...)."
Bei den angenommenen Kompromissanträgen ist beim partiellen Zugang die grundsätzliche Ausnahme der Berufe der automatischen Anerkennung zu begrüßen. Allerdings blieb die vom BFB geforderte Ergänzung um weitere sektorale Berufe leider aus. Weiterhin ist entsprechend dem Abstimmungsergebnis eine Ablehnung des partiellen Zugangs auch aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses möglich, die sich an der EuGH-Rechtsprechung orientieren soll. Jedoch ist überaus bedauerlich, dass als Voraussetzung für den partiellen Zugang die objektive Trennbarkeit der Tätigkeit von den restlichen Berufstätigkeiten weiterhin in Bezug auf das Herkunftsland beurteilt werden soll.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Petra Kleining, Pressesprecherin
Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40
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