Pressemitteilung | BDBe - Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.

EP-Berichterstatterin zu Biokraftstoffen auf Konfrontationskurs im Europäischen Parlament

(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der EU-Kommission zu Biokraftstoffen den Ausstieg aus einer zukunftsfähigen Biokraftstoffpolitik und steigende Treibhausgasemissionen bedeuten.

In ihrem Berichtsentwurf fordert die Ausschuss-Berichterstatterin die generelle Einführung von Treibhausgaswerten aus indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC). Treibhausgasemissionen wie aus der Regenwaldrodung in Südamerika sollen in die Treibhausgasbilanzierung europäischer Biokraftstoffe einbezogen werden. Die bis zum Jahr 2020 vorgeschriebene Senkung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen um 10 Prozent soll auf das Jahr 2025 verschoben werden. Auch die Einführung von Nachhaltigkeitsregeln für Biokraftstoffe aus gewerblichen Abfällen, Reststoffen und Holz soll auf den Zeitraum nach 2015 verschoben werden.

Demgegenüber werden im Berichtsentwurf des EP-Industrieausschusses die iLUC-Vorschläge der EU-Kommission abgelehnt. Dieser Ausschuss schlägt vor, Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen mit einer Mindestquote von zwei Prozent zu fördern und die Nachhaltigkeitskriterien ohne Ausnahme auf alle Biokraftstoffe anzuwenden.

"Mit der Veröffentlichung stellt sich die Berichterstatterin in deutlichen Gegensatz zum EP-Industrieausschuss und verhindert eine für die mitberatenden EP-Ausschüsse akzeptable Stellungnahme des Europäischen Parlaments", kritisiert Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe. Er bekräftigt die strikte Ablehnung von "iLUC"-Werten für europäische Biokraftstoffe und der Verschiebung der Treibhausgasminderung von Kraftstoffen. Dietrich Klein erläutert:

"Landnutzungsänderungen mit negativen Klimaauswirkungen müssen - unabhängig ob direkt oder indirekt verursacht - entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2011 durch unmittelbar wirkende Maßnahmen in den betroffenen Staaten verhindert werden. Die Treibhausgasminderung von Kraftstoffen bis zum Jahr 2025 aufzuschieben, wäre unverantwortlich. In Deutschland würden dadurch zusätzliche 99 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen verursacht. Auch die Verschiebung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe aus gewerblichen Abfällen, Reststoffe und Holz ist nicht zu rechtfertigen. Es muss verhindert werden, dass Biokraftstoffe aus nicht nachhaltig erzeugten Rohstoffen besonders gefördert werden. Die Ausnahmen bei den Nachhaltigkeitsanforderungen für gewerbliche Abfälle und Reststoffe würden bewirken, dass zum Beispiel Biodiesel aus Palmölabfällen auch dann gefördert würde, wenn das Palmöl auf illegal gerodeten Regenwaldflächen erzeugt worden ist. Dasselbe gilt für gebrauchte Speiseöle aus nicht nachhaltiger Erzeugung. In diesen Fällen gäbe es keinen Schutz von Flächen mit großer biologischer Vielfalt, von Regenwäldern, Feuchtgebieten und Torfmooren."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) Pressestelle Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 30129530, Telefax: (030)

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