Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

EnWG/EEG-Novelle: Kosteneffizienz der Erneuerbaren, Steuerbarkeit und Systemdienlichkeit in Einklang bringen

(Berlin) - Der BEE hat zur Reform des Energiewirtschaftsrechts Stellung bezogen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung die Bedeutung der Erneuerbaren Energien für ein stabiles Stromsystem und die Notwendigkeit zur Schaffung von Flexibilitäten grundsätzlich anerkennt. Dennoch bedarf es einer weiteren Überarbeitung des Entwurfs, um neue Ausbauhindernisse zu vermeiden, Steuerbarkeit zu erleichtern und das Gesamtsystem zu optimieren.

Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer Gesetze soll die Flexibilität des Energiesystems verbessert und der Netzanschluss und -ausbau beschleunigt werden. “Der schnelle Zubau systemdienlicher Stromspeicherkapazitäten, vor allem von Batterien beim Photovoltaikausbau, ist dafür kurzfristig die wirkungsvollste Maßnahme. In Verbindung mit einer Flexibilitätsstrategie, die alle steuerbaren Erneuerbaren umfassend betrachtet, sollte der Speicherausbau so vorangetrieben werden, dass günstige erneuerbare Kapazitäten genutzt statt abgeregelt werden”, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Dass das Wirtschaftsministerium die vom BEE vorgeschlagene Überbauung von Netzverknüpfungspunkten grundsätzlich ermöglichen will, begrüßen wir sehr. Um teure Redispatchmengen nachhaltig zu verringern und die Flexibilisierung des Stromsystems voranzubringen, muss der Entwurf jedoch nachgeschärft werden. Im Vordergrund müssen die positiven systemischen Effekte einer technologieübergreifenden Mehrfachnutzung von Netzverknüpfungspunkten stehen. Wie in der Stellungnahme beschrieben, sollten dafür die Rechte der Anlagenbetreiber gestärkt und negative Einflüsse durch Verteilnetzbetreiber minimiert werden.

Die geplante Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagen ab einer Leistung von 25 Kilowattpeak (kWp) sieht der BEE kritisch: “Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb man an einer Reduzierung der Direktvermarktungsgrenze festhält, wenn schon heute Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einigen hundert Kilowatt Leistung keinen Direktvermarkter finden”, so Peter. “Das führt nicht zu einer verbesserten Steuer- oder Sichtbarkeit, sondern wird den Ausbau in diesem Segment voraussichtlich hemmen.”

Das Aussetzen der Förderung in Zeiten negativer Strompreise ist nur dann ein gangbarer Weg, wenn gleichzeitig eine Umstellung von einer zeit- auf eine mengenbasierte Förderung stattfindet und damit ein Nachholen der Einspeisung möglich ist. “Ein solcher Mechanismus ist mit der Anpassung von §51a EEG zumindest in Ansätzen in der Novelle zu erkennen, doch enthält er deutliche Lücken, die eine Begrenzung des Erneuerbaren-Ausbaus bewirken können”, so Peter. “Der Wechsel auf eine Förderung von fixen Strommengen statt -zeiten wie bisher vermindert dagegen das Problem negativer Preise und sorgt gleichzeitig für verlässliche Rahmenbedingungen, die den Ausbau befördern werden.”

Kritisch ist die erneut extrem kurze Frist zur Stellungnahme. “Ein solches Vorgehen wird weder dem Umfang noch der Bedeutung der Reform gerecht und erschwert eine angemessene gesellschaftliche Beteiligung an demokratischen Gesetzgebungsprozessen, die gerade in heutigen Zeiten des zunehmenden Populismus wichtiger wird”, so Peter abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Adrian Röhrig, Referent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 27581700, Fax: 030 275817020

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