Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

EnWG: Die Richtung stimmt - manchen Punkten fehlt noch die notwendige Konsequenz im Detail

(Berlin) - Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden mehr wettbewerbliche Elemente und Erleichterungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien eingeführt. Dies bewertet der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) grundsätzlich positiv.

"Im Entwurf ist noch nicht alles perfekt, aber der erste Aufschlag des Ministeriums ist eindeutig geglückt. Der Vorschlag muss allerdings weiter überarbeitet werden und das Bundeswirtschaftsministerium darf ihn keinesfalls abschwächen", sagte Robert Busch, Geschäftsführer bne.
Der bne begrüßt, dass die Bundesregierung das von der EU vorgeschriebene Konzept zur Absicherung von angebotenen Strommengen mit der laufenden EnWG-Novelle umsetzen will. Je früher die Umsetzung kommt, desto mehr Planungssicherheit bestehe in der Branche. Der bne plädiert allerdings dafür, die Absicherungspflicht noch breiter auszulegen, so dass sie stärker zur Versorgungssicherheit beiträgt. Wie dies gehen könnte, zeigt eine kürzlich vom bne veröffentlichte Strommarkt-Studie von Connect Energy Economics. Durch diese Lösung würden dem Stromkunden eine neue Umlage in Milliardenhöhe erspart und dem Steuerzahler höhere EEG-Kosten. Auch müssten Investoren nicht unter jahrelangem Attentismus leiden und warten, bis die EU-Kommission irgendwann in einigen Jahren einen sogenannten Kapazitätsmarkt beihilferechtlich bewilligt", sagte Busch.

Seit Langem setzt sich der Verband dafür ein, dass alle Netzbetreiber eine unverbindliche Netzauskunft anbieten, das heißt Informationen darüber, wie weit beispielsweise die nächste Mittelspannungsleitung oder das nächste Umspannwerk entfernt ist. "Netztransparenz ist der Schlüssel für bessere Prozesse zum Netzanschluss und damit für den Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb ist es ist sehr positiv, dass im Gesetzentwurf für alle Netzbetreiber eine Veröffentlichungspflicht vorgesehen ist: sie müssen über die tatsächliche Verfügbarkeit der Netzanschlusskapazitäten berichten, wobei die unterschiedlichen Spannungsebenen einbezogen werden sollten", sagte Busch. Er lobte auch die Einführung eines einheitlichen Reservierungsmechanismus. Durch diesen können Anlagenbauer für ihre Projekte Netzanschlüsse und -kapazitäten in der Planungs- und Bauphase reservieren. "Dies ist ein großer Fortschritt. Allerdings sollte der Vorschlag noch besser mit der unverbindlichen Netzanschlussauskunft verschaltet werden", sagte Busch. Hier sind die Netzbetreiber als zentrale Dienstleister der Energiewende in der Pflicht. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass ausschließlich die Netzbetreiber die Kriterien für die Reservierung von Netzverknüpfungspunkten festsetzen können. "Es ist unabdingbar, dass die Interessen der Anschlussanfragenden hier berücksichtigt werden. Sie haben die Praxiserfahrung für realistische Fortschrittsnachweise zur Verlängerung einer Netzreservierung. Außerdem tragen sie das volle Risiko bei Wegfallen der Reservierungen, nicht die Netzbetreiber."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Pressestelle Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

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