Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen / / Sprachwissenschaftler macht Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlicher
(Berlin) - Klartext statt juristischer Bandwurmsätze: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in Zusammenarbeit mit dem Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann einen Teil der unverbindlichen Versicherungsbedingungen sprachlich grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, künftig alle Versicherungsbedingungen für Verbraucher verständlicher und lesbarer zu gestalten. "Die Versicherungswirtschaft möchte damit mehr Produkttransparenz für Kunden schaffen", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. "Dazu gehört, dass unsere Kunden die Verträge leichter verstehen können. Wir wissen, dass die Bedingungen oft noch zu abstrakt sind. Das wollen wir mit der Überarbeitung ändern."
Der erfahrene Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann hat bei der Neugestaltung der Bedingungen seine wissenschaftliche Expertise eingebracht. Für Zimmermann hat der Reiz bei der Arbeit im GDV darin bestanden, "die Versicherungsbedingungen in eine Alltagssprache zu übersetzen, ohne ihre Rechtssicherheit zu gefährden." Dies führte dazu, dass nicht alle Vorschläge sprachlicher Klarheit in die neuen unverbindlichen Versicherungsbedingungen übernommen werden konnten. Die Gratwanderung zwischen sprachlicher Klarheit und Rechtssicherheit sei aber nötig gewesen, so Zimmermann weiter, denn "sind die Bedingungen verständlicher formuliert, schafft das mehr Transparenz und damit auch mehr Glaubwürdigkeit."
Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen
Damit künftig Versicherungsverträge für Verbraucher leserlicher werden, haben die Autoren vor allem drei Mittel bei der Aktualisierung angewandt: Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen. Die Autoren haben Sätze gekürzt, weniger Fachbegriffe verwendet und auf Passiv- und Nominalstil verzichtet. Auch das Layout der Texte wurde angepackt. Neue Stilmittel sind
- ausführliche Inhaltsverzeichnisse,
- Aufzählungen,
- kurze Sätze,
- eingerückte Beispiele, um sie vom Bedingungstext abzugrenzen und
- die deutliche Kenntlichmachung von Ausnahmetatbeständen.
Eine klar formulierte Einleitung erleichtert den Einstieg in die Bedingungswerke. Zwischenüberschriften und eine übersichtlichere Bezifferung, auch im Inhaltsverzeichnis, erleichtern zudem die Orientierung im Bedingungstext. Außerdem enthalten die Bedingungen konkrete Beispiele, die die komplexen Sachverhalte oder auch Fachbegriffe veranschaulichen.
29 Bedingungswerke bereits überarbeitet
Die Musterbedingungen für Lebens- und Rentenversicherungen, der privaten Unfall- und der Rechtsschutzversicherungsind bereits fertig überarbeitet und auf der Website des Verbandes veröffentlicht. Aktuell wurden dort auch die neuen Musterbedingungen für die private Haftpflichtversicherung veröffentlicht. Insgesamt wurden bereits 29 unterschiedliche Versicherungsbedingungen neu gestaltet. Versicherungsunternehmen haben für diese Produkte die Möglichkeit, die verständlicheren Bedingungen für ihre Vertragsgestaltung zu verwenden. Die sprachliche Überarbeitung der GDV-Musterbedingungen wurde 2010 in Zusammenarbeit mit Prof. Zimmermann angestoßen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden zahlreiche Musterbedingungen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung angepackt, die vor allem für Privatkunden relevant sind.
Über die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen
Die unverbindlichen Musterbedingungen sind wesentliche Teile von Muster-Versicherungsverträgen für Kunden und Versicherungs-unternehmen. Versicherungsunternehmen können mit diesen Musterbedingungen ihre jeweiligen Verträge mit ihren Kunden gestalten. Diese Bedingungen sind für die Versicherungsunternehmen aus gutem Grund unverbindlich: Versicherungsunternehmen müssen am Markt unabhängig voneinander agieren. So verlangt es das Kartellrecht. Eine verbindliche Verwendung der Musterbedingungen wäre ein zu starker Eingriff in den freien Wettbewerb und damit unrechtmäßig.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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