Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Entwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes noch nicht am Ziel / BVI sieht Bedarf zur Optimierung der Standortbedingungen

(Frankfurt am Main) - Der vorliegende Entwurf der Novellierung des Investmentgesetzes erreicht nach Auffassung des BVI Bundesverband Investment und Asset Management noch nicht das Ziel, den Investmentstandort Deutschland im europäischen Wettbewerb zu stärken. Dies gelte trotz zahlreicher positiver Maßnahmen wie der Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Liberalisierung der Anlagevorschriften für Spezialfonds. „Besonders begrüßen wir, dass die Meldepflichten nach Paragraph 10 Investmentgesetz beseitigt werden“, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Dennoch erreiche der Entwurf noch keine Wettbewerbsgleichheit für deutsche Investmentfonds gegenüber Investmentfonds mit Auflegungsstandort im Ausland. Auch stärke er die Zukunftsfähigkeit der Offenen Immobilienfonds nicht in hinreichendem Maße.

Der BVI weist darauf hin, dass es im Verlauf des Jahres 2006 gelungen sei, die Offenen Immobilienfonds zu stabilisieren. Dazu habe – neben der positiven Entwicklung der Immobilienmärkte – das Maßnahmenpaket des BVI beigetragen. Damit habe die Branche Handlungsfähigkeit bewiesen und gezeigt, dass sie erkannte Schwächen beheben könne. Der Referentenentwurf enthalte demgegenüber viele neue Regelungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Fonds auch im internationalen Vergleich beeinträchtigten. So würden innerhalb der neu eingeführten beiden Fondskategorien die „sicherheitsorientierten“ Fonds mit deutlich reduzierten Anlagegrenzen konfrontiert, während die Deregulierung für die „renditeorientierten“ Fonds hinter den Vorschlägen des Verbandes zurückblieben.

Auch die vorgeschlagene Ersetzung des Sachverständigenausschusses durch zwei separate Gutachter sei nicht sinnvoll. „Die Bewertung durch unabhängige Sachverständigenausschüsse hat sich über Jahrzehnte und gerade auch in der jüngsten Vergangenheit bewährt“, argumentiert Seip.

In Widerspruch zu der begrüßenswerten Absicht, deutsche Investmentfonds zu fördern, werde mit einigen Regelungsvorschlägen über den EU-Standard deutlich hinausgegangen. Einen deutschen Sonderweg stelle beispielsweise der geplante „Transaktionskostenabschlag“ dar, den jeder Anleger zahlen solle, der Anteile im Wert von 100.000 Euro oder mehr an bestimmten Publikumsfonds zurückgebe. Dies benachteilige deutsche Fonds im Wettbewerb, denn in anderen EU Ländern gebe es keine derartigen Regeln des Gesetzgebers. Auch die EU-Investmentfondsrichtlinie enthalte keine derartige Vorgabe.

Auch die im Entwurf vorgesehene Veröffentlichung einer Transaktionskostenquote sei nicht sachgerecht und benachteilige deutsche Investmentfonds im Wettbewerb, denn diese Kennzahl gebe es bei ausländischen Fonds nicht. Für den Anleger führe dies nicht zu einer verbesserten Marktübersicht, sondern wegen der uneinheitlichen Handhabung zu Irritationen und zu einer optischen Verteuerung hierzulande aufgelegter Investmentfonds. Eine Regelung über Transaktionskosten wäre daher – wenn überhaupt – allenfalls im europäischen Kontext denkbar. Die bisher entsprechend den BVI-Wohlverhaltensregeln veröffentlichte TER (Total Expense Ratio) lege dem Anleger bereits die laufenden, regelmäßigen Kosten eines Sondervermögens in einem Geschäftsjahr offen und entspreche dem internationalen Standard. „Investmentfonds sind damit – nicht nur im Hinblick auf die Kosten – das bei weitem transparenteste Anlageprodukt auf dem Markt“, betont der BVI-Hauptgeschäftsführer.

Der BVI äußert sich zuversichtlich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch einen kooperativen und konstruktiven Meinungsaustausch zu Regelungen zu kommen, die dem Ziel einer Stärkung des Investmentstandorts im europäischen Wettbewerb dienen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Andreas Fink, Pressesprecher Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 5971406

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