Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

Entwurf zum Energiesammelgesetz verpasst, Reformen für Flexibilisierung anzugehen

(Berlin) - Anlässlich der morgigen Anhörung des Deutschen Bundestages zum geplanten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:

"Mit der Diskussion über den Entwurf für das Energiesammelgesetz findet nun nach Monaten der Lethargie zumindest in der Detailarbeit wieder Energiepolitik statt. Doch die Bundesregierung verpasst es mit dem Entwurf zum Energiesammelgesetz, die wichtigsten und zwingenden Reformen für die Flexibilisierung und Fortentwicklung des Energiesektors anzugehen."

"Im Gesetzentwurf fehlen die Reform der Netzentgeltstrukturen, die Aufnahme netzdienlicher Flexibilitätsanreize und eine sektorübergreifende Ausgestaltung des Umlagen- und Abgabensystems", kritisiert Busch. "Diese zentralen Reformen dürfen nicht weiter hinausgezögert werden."

Das Stromsystem der Zukunft besteht größtenteils aus erneuerbaren Energien. Dieses System muss sehr viel stärker auf Flexibilitäten ausgerichtet sein. "Dabei ist es dringend notwendig, Flexibilitätsoptionen in einem Energiemarkt, in dem erneuerbare Energien ins Zentrum rücken, zu ermöglichen", erklärt Busch. "Gleichzeitig sind die Herausforderungen aufgrund der nationalen Klimaschutzziele groß und die Energiewende bietet enorme Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Weiterhin lehnt der bne die drastische Kürzung des Mieterstromzuschlages für Anlagen größer 40 Kilowatt peak (kWp) ab. Um das Mieterstrommodell nicht weiter zu schwächen, sollte der Mieterstromzuschlag korrigiert werden, wenn die Einspeisevergütung abgesenkt wird.

Hintergrundinformation Energiesammelgesetz:

Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags findet am 20.11.2018 die Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften statt: https://www.bundestag.de/blob/577826/5253cd35261d65aae9b06cd9292a2c5b/to_23_20-11-2018_oea-energiesammelgesetz-data.pdf

Der bne hat eine Stellungnahme zum Energiesammelgesetz veröffentlicht: https://www.bne-online.de/de/news/artikel/bne-stellungnahme-zum-energiesammelgesetz/

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Pressestelle Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

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