Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Entwurf Jahressteuergesetz 2024: Große Enttäuschung für den Kunsthandel

(Berlin) - Das Bundesfinanzministerium hat den lange erwarteten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte am 20.03.2024 seine steuerpolitischen Vorschläge "Jahressteuergesetz 2024: Mit Steuerpolitik die Kultur stärken" vorgelegt. Neben der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen sowie der Anpassung der Pauschalsätze zur Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland auftreten, wurde als dringende steuerpolitische Maßnahme die Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kunstverkäufe aus Galerien und dem Kunsthandel eingeführt.

Aufgrund EU-rechtlicher Regelungen wurde im Jahr 2013 der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Kunstverkäufe aus Galerien und dem Kunsthandel abgeschafft. Seither setzt sich u. a. der Deutsche Kulturrat dafür ein, dass auf EU-Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch im Kunsthandel der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Seit dem 05.04.2022 gilt die Umsatzsteueränderungsrichtlinie der Europäischen Union, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, aus einem Katalog von 27 Produkt- und Dienstleistungsgruppen jene 24 auszuwählen, für die ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten soll. In diesem Katalog ist der Verkauf von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten aufgeführt. Die Bundesregierung hatte sich hierfür auf europäischer Ebene stark gemacht und war erfolgreich. Jetzt geht es nur noch darum, das auf der EU-Ebene Erreichte auf der nationalen Ebene umzusetzen.

Der Deutsche Kulturrat ist sehr enttäuscht, dass dieses wichtige Vorhaben im Entwurf des Jahressteuergesetzes vom Bundesfinanzministerium nicht berücksichtigt wurde. In Frankreich ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent für Kunstverkäufe aus Galerien und dem Kunsthandel ab dem 01.01.2025 bereits beschlossene Sache.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir fordern den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur- und Kreativwirtschaft und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner, MdB und Kulturstaatsministerin Claudia Roth, MdB auf, sich jetzt nachdrücklich für den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Galerien und den Kunsthandel einzusetzen. Es geht um die europäische Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kunsthandels und darum, dass Galeristinnen und Galeristen weiterhin in Künstlerinnen und Künstler investieren, damit ihre Werke sichtbar und gehandelt werden. Die Steuerpolitik ist ein wesentliches Element der indirekten Kulturförderung und kommt damit allen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern zugute."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Pressestelle Chausseestr. 10, 10115 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

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