Pressemitteilung | k.A.

Entwurf Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG): Erhebliche Verfassungsrechtliche bedenken

(Köln) - Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Arbeitsentwurf eines Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) vorgesehene partielle Aufhebung von Kollektivverträgen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen für Fachärzte hat der Gesamtvorstand des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, geltend gemacht. Dies beziehe sich besonders auf die geplante Vorschrift, dass neu niedergelassene Fachärzte nicht mehr ihre Kassenzulassung über die Kassenärztliche Vereinigung erhalten sollen, sondern künftig Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen müssen.

Der Gesamtvorstand des NAV-Virchow-Bundes wies darauf hin, dass durch den Abschluss von Einzelverträgen das Grundrecht des Patienten auf freie Arztwahl erheblich eingeschränkt werde, weil der Versicherte nur noch die Fachärzte aufsuchen dürfe, mit denen seine Krankenkasse einen Vertrag habe. Dadurch würde eine bürgernahe Versorgung der Patienten erheblich beeinträchtigt.

Des Weiteren werde diese Vorschrift zur Folge haben, dass eine große Mehrheit der zulassungsfähigen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf nicht werde ausüben können, weil sie keine Verträge mit den Krankenkassen habe. Eine Praxis ausschließlich auf der Basis der Privatliquidation sei jedoch nicht existenzfähig. Angesichts der hohen Bedeutung der Kassenzulassung für die Existenz einer Praxis könne hier ein Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes vorliegen.

Ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich wäre es, wenn die Praxis dadurch wertlos würde, weil ein Praxisnachfolger keinen Einzelvertrag abschließen könne. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung wäre dadurch gefährdet.

Der Gesamtvorstand des NAV-Virchow-Bundes bekräftige seine Absicht, dass er für den Fall, dass die Einzelverträge in der jetzt vorgesehenen Form eingeführt werden sollten, eine verfassungsrechtliche Prüfung veranlassen und rechtliche Schritte dagegen einleiten werde. Außerdem ist der Gesamtvorstand der Meinung, dass viele geplante Bestimmungen des GMG mit dem europäischen Recht nicht kompatibel seien.

Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: 0221/9730050, Telefax: 0221/7391239

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