Entwurf für neues Filmförderungsgesetz vorgestellt
(Köln) - Am 02. April hat Kulturstaatsministerin Christina Weiss, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), den Referentenentwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) präsentiert. Kernstück der Reform ist eine Anhebung der Mittel für Referenzfilm- und Absatzförderung.
Der Referentenentwurf sieht eine Erweiterung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) und eine Erhöhung der FFA-Fördermittel um rund 26 Millionen Euro vor. Wichtig ist insbesondere die Zusage der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter, ihre Leistungen auf rund 22,4 Millionen zu verdoppeln, wobei die privaten Fernsehveranstalter ihre Steigerungsbeiträge in Form von Sachleistungen erbringen wollen. Die Film- und Videoabgabe wird jeweils um 1 Prozent angehoben.
Als neue Institution ist die Einrichtung eines Filmrats unter dem Vorsitz der BKM vorgesehen, der an das Filmbündnis anknüpft und einen kontinuierlichen filmpolitischen Austausch zwischen Politik, Förderern und der Filmwirtschaft sicherstellt.
Das neue Filmförderungsgesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die betroffenen Verbände und Organisationen sind aufgerufen, bis zum 23. April 2003 Stellung zu nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Fernseh-, Film- und Videowirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (VFFV)
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