Pressemitteilung | AGJ e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe : Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe begrüßt in ihrer aktuellen Stellungnahme die konkreten Regelungen der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf zum Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 14. Juli 2004 für eine seit langem auch von der AGJ geforderte quantitative und qualitative Weiterentwicklung im Bereich der frühen Kindheit. Insbesondere die angestrebte Erweiterung des Platzangebotes für Kinder unter drei Jahren wird unterstützt. Die Neuregelungen sind ein wichtiger Beitrag für ein bedarfsgerechtes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder. Allerdings muss die unterschiedliche Behandlung bestimmter Altersgruppen bei der Zugangsberechtigung für vorhandene und neue Angebote langfristig ebenso wie die Vergabe nach Bedarfskriterien, die die Eltern eines Kindes betreffen und im Wesentlichen an arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen ausgerichtet sind, überwunden werden, um eine ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung aller Kinder zu erreichen.

Bedeutsam für den weiteren fachlichen Diskurs des Tagesbetreuungsausbaugesetzes ist die Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage, mit der die mit der Umsetzung der Neuregelungen verbundenen Mehrkosten aufgebracht werden können. Hier bedarf es einer dauerhaften Finanzierungsabsicherung seitens der Bundesregierung für die auf der kommunalen Ebene entstehenden Kosten.

Mit Blick auf die Passagen des Regierungsentwurfes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe stellt die AGJ fest, dass sie im Rahmen der vorgelegten Stellungnahme (siehe Anhang) nur eine Bewertung des Regierungsentwurfes zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vornimmt. Die verschiedenen weitergehenden Bundesratsinitiativen, der Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie der Mehrheitsbeschluss der Jugendministerkonferenz vom 13./14. Mai 2004 zum TAG werden in der vorgelegten AGJ-Stellungnahme nicht berücksichtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) Mühlendamm 3, 10178 Berlin Telefon: 030/40040200, Telefax: 030/40040232

NEWS TEILEN: