Pressemitteilung | bvse-Entsorgergemeinschaft e.V.

Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes / Stoppt Bundesrat BürokratieAUFBAU? / bvse-Entsorgergemeinschaft wendet sich mit Hilferuf an die Bundesländer

(Bonn) - „Wir wollen überprüfbare Qualität, aber keinen Zertifizierungsdschungel“, erklärte die Geschäftsführerin der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Xandra Metzmann. Im Rahmen des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist die Regelung enthalten, dass eine Überprüfung von Anlagen, bis zum 31. März eines jeden Jahres durch Sachverständige durchzuführen ist. Nach Auffassung der bvse-Entsorgergemeinschaft bedeutet diese Regelung jedoch einen fachlich unnötigen Bürokratieaufbau.

Hintergrund dieser Meinung ist die Tatsache, dass die meisten Unternehmen der Branche Entsorgungsfachbetriebe sind. Der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb geht eine anspruchsvolle Auditierung durch zugelassene Sachverständige voraus. Die Forderung der bvse-Entsorgergemeinschaft ist daher klar: „Wir wollen, dass die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb mit der Zertifizierung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Einklang gebracht wird.“ Metzmann: „Es soll also nicht weniger überprüft werden, aber wir wollen Doppelüberprüfungen und damit eine unnötige Doppelbelastung der Unternehmen verhindern.“

Nach dem Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss eine Überprüfung nämlich zwingend jährlich und bis spätestens zum 31. März eines Jahres erfolgen. Die Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung hat jedoch eine Gültigkeit von 18 Monaten.

„Unser Vorschlag ist daher“, so Metzmann in einem Schreiben an die Bundesländer, „bei dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz genauso zu verfahren wie bei der Umsetzung der Altautoverordnung.“ Die erforderlichen Audits werden hier in einem Prüfverfahren durch einen qualifizierten Sachverständigen durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfungen wird dann auf einem einheitlichen Entsorgungsfachbetriebezertifikat dokumentiert. Metzmann: „Das ist nicht nur eine Verhinderung einer –fachlich nicht erforderlichen- Doppelüberprüfung. Diese Regelung, wie sie ja schon erfolgreich im Bereich der Altautoverordnung angewandt wird, erleichtert es Kunden wie auch den überwachenden Behörden sofort anhand des Entsorgungsfachbetriebszertifikats nachzuprüfen, ob ein Unternehmen die geforderten Qualitätskriterien erfüllt oder nicht.“

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Xandra Metzmann, Geschäftsführerin Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/98849-31, Telefax: 0228/98849-49

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