Entwaldungsverordnung: Start verschieben, massiv nachbessern!
(Brüssel) - Derzeit wird auf EU-Ebene verhandelt, den Starttermin der Entwaldungs-Verordnung zu verschieben. Einigen sich Rat und Parlament nicht bis Weihnachten, muss die Verordnung zum 30. Dezember 2024 angewendet werden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Wir fordern alle Verantwortlichen eindringlich auf, den Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung um mindestens zwölf Monate zu verschieben. Das ist unumgänglich, da derzeit noch nicht einmal grundlegende Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes gegeben sind. So fehlt es weiter an einer Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete (Benchmarking). Auch eine flächendeckend einsatzbereite Informationsplattform fehlt.
Ohne eine substanzielle Überarbeitung der Verordnung drohen Handwerksbetrieben gravierende Folgen. Die auferlegten Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sind in ihrer aktuellen Form weder praktisch umsetzbar noch verhältnismäßig. Kleine und mittelständische Betriebe im Handwerk wären gezwungen, Ressourcen in erheblichem Umfang umzuwidmen, was ihre wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährden kann. Insbesondere droht eine unverhältnismäßige Belastung durch Bürokratie, die Produktions- und Lieferketten erheblich beeinträchtigen würde.
Falls substanzielle Verbesserungen aufgrund des knappen Zeitrahmens aktuell nicht realisierbar sind, ist eine verbindliche Zusage der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Rat und Parlament unabdingbar, dass diese im kommenden Jahr erfolgen. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um den Verordnungstext umfassend zu überarbeiten und die Praxistauglichkeit sicherzustellen. Ohne solche Nachbesserungen riskieren wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der handwerklichen Betriebe, sondern auch die Akzeptanz des Gesetzes insgesamt.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Das Gesetz verlangt dafür eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist und tatsächlich dazu beiträgt, das gewünschte Ziel zu erreichen.”
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0, Fax: 030 20619-460