„Entwaldungsverordnung muss gestoppt werden!“
(Berlin) - Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung ist in dieser Woche Thema im EU-Parlament. Warum das Gesetz überarbeitet werden muss, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Die europäischen Abgeordneten stehen in der politischen Verantwortung, nicht nur den notwendigen Zeitaufschub bei der EU-Entwaldungsverordnung zu ermöglichen; mehr noch: Diese Verordnung muss von der politischen Tagesordnung genommen werden. In der derzeitigen Fassung würde es Handwerksbetriebe unverhältnismäßig belasten.
Noch nicht einmal die Voraussetzungen für einen Anwendungsstart der Entwaldungsverordnung liegen knapp zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vor. Die EU-Kommission hat immer noch nicht die Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete (Benchmarking) vorgelegt. Die hat jedoch erheblichen Einfluss darauf, in welchem Umfang Sorgfaltspflichten zu leisten sind. Zudem ist unklar, welche Folgen fehlerhafte Sorgfaltserklärungen haben werden: Kleine und mittlere Handwerksbetriebe müssen zwar bereits mit einer Sorgfaltserklärung versehene Bestandteile weiterverarbeiteter Produkte nicht erneut prüfen, sind jedoch rechtlich verantwortlich.
Entscheidend ist: Ähnlich wie schon beim EU-Lieferkettengesetz wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit völlig außer Acht gelassen. Denn der Pflichtenkreis ist insgesamt – selbst bei vorliegendem Benchmarking – für Herkunftsstaaten mit geringem Entwaldungsrisiko unverhältnismäßig.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette vor. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist, das gewünschte Ziel zu erreichen.”
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0