Enttäuschung über BGH-Urteil
(Berlin) - Enttäuscht hat sich der DPhV-Bundesvorsitzende, Heinz-Peter Meidinger, über die gestrige (23. Juni 2009) Entscheidung des Bundesgerichtshofs gezeigt, die Online-Benotung von Lehrern im Internet zuzulassen.
Damit hat der BGH, anstatt sich dem Grundsatzproblem zu stellen, den unhaltbaren Zustand akzeptiert, dass für Lehrer die Persönlichkeitsschutzrechte nicht im gleichen Umfang wie für Normalbürger gelten. Auch weiterhin müssen also Lehrerinnen und Lehrer damit rechnen, dass sie anonym abgegebenen Benotungen in leicht manipulierbaren Internetplattformen schutzlos ausgeliefert sind. Das ist für alle Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland eine große Enttäuschung!", sagte Meidinger. Es sei kein Wunder, dass angesichts solcher Schutzlosigkeit immer weniger Abiturienten den Beruf des Lehrers ergreifen wollten.
Abschließend äußerte Meidinger die Hoffnung, dass der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht eine andere Bewertung als vor dem BGH erfahren werde.
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