Entsorgungsbranche will Mindestlohn beibehalten
(Frankfurt am Main) - Die Tarifpartner der Entsorgungsbranche sprechen sich einhellig für die grundsätzliche Beibehaltung des Mindestlohns aus. Im Januar 2009 hatten kommunale und private Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft in Höhe von 8,02 Euro vereinbart.
Die Tarifparteien sprechen sich nun dafür aus, am Mindestlohn auch über das zunächst vereinbarte Datum, den 31. Oktober 2010, hinaus festzuhalten. Ihr entsprechendes Votum im Wortlaut: "Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 (Bundesanzeiger Nr. 198 vom 31. Dezember 2009, S. 4573) garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn bis zum 31. Oktober 2010 in Höhe von 8,02 Euro je Stunde. VKA, BDE und ver.di stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben soll."
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Katja Christ, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main
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