Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung bedroht Zukunft der TK-Branche / VATM: Finanzielle Belastungen der Unternehmen gefährden Wirtschaftswachstum

(Berlin) - Mit der Entscheidung des EU-Parlaments in der ersten Lesung zur Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung zeichnen sich für die Unternehmen der Telekommunikationsbranche dunkle Wolken am Horizont ab.

Zukünftig sollen Daten von Telefongesellschaften und Providern bis zu 24 Monate lang aufbewahrt werden. Mindestens müssen die Daten sechs Monate lang gespeichert werden. Die Entscheidung, dass die Frage der Kostenerstattung für die Datenspeicherung durch Unternehmen den Mitgliedsstaaten obliegt und keine einheitliche Vorgabe getroffen wurde, sieht der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) äußerst kritisch.

Dazu Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: „Private Unternehmen werden nun gezwungen, Daten über ein vernünftiges und für die Unternehmen erforderliches Maß hinaus zu speichern. Das betrifft den Zeitraum und die Menge der Daten und wiederspricht dem Prinzip der Datenvermeidung. Der bewusste, vorsichtige Umgang mit sensiblen Daten wird durch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung völlig in das Gegenteil verkehrt und belastet Unternehmen finanziell zusätzlich.“

Kleine und mittelständische Unternehmen sind von einer staatlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung unverhältnismäßig stärker betroffen, weil die notwendigen Hardware-Investitionen in Millionenhöhe große und kleine Unternehmen fast gleichermaßen treffen.

„Wir appellieren an den deutschen Gesetzgeber, dass staatliche Behörden, die eine Datenspeicherung fordern, die über das Maß der Abrechnungsverhältnisse hinausgeht, Unternehmen entsprechend entschädigen, da es sich hier um die Übernahme staatlicher Aufgaben handelt. Was bisher in Deutschland per Gesetz verboten war, kann nicht über Nacht zur Bürgerpflicht deklariert werden mit der Folge, dass sich der Staat seiner grundgesetzlich verankerten Entschädigungspflicht entzieht“, so Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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