Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Entscheidung über Zwangspfand vertagt

(Bonn) - Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 22. Juni 2001 die Entscheidung über den Regierungsentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung um drei Wochen verschoben. Der Novellierungsvorschlag ist länderübergreifend als nachbesserungsbedürftig erachtet worden.

Die BVE macht kein Hehl daraus, dass sie die Ablehnung des Regierungsentwurfes in der heutigen Sitzung des Bundesrates vorgezogen hätte.

Mit der Vertagung hat der Bundesrat nunmehr wenigstens einen kleinen Zeitspielraum geschaffen, um eine tragfähige, ausgewogene Lösung mit der Wirtschaft zu erarbeiten. Die bisher bekannt gewordenen Entwürfe der Länder sind ein konstruktiver Ansatz für die Ausarbeitung eines Alternativ-Vorschlages auf der Basis des Angebotes der Wirtschaft für eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Ein Lösungs-Vorschlag muss den ökologischen Nutzen, die ökonomische Machbarkeit und kartellrechtliche Vorgaben beachten. Die BVE wird sich bei der Erarbeitung eines zwischen den Ländern konsensfähigen Alternativ-Vorschlages intensiv in die Diskussion einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

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