Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Entscheidung fällt noch im Januar KBV schlägt Notfall-Regelung vor

(Berlin) - "Wann die Praxisgebühr in Notfällen gezahlt werden muss, wird erst im Laufe des Januars entschieden. Grundlage der Gespräche werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sein. Diese sehen vor, dass in so genannten "planbaren" Notfällen keine zehn Euro zu bezahlen sind." Dies hat am 12. Januar der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, in Berlin mitgeteilt.

"Planbare" Notfälle sind solche, in denen schon von vornherein feststeht, dass ein Patient den Notdienst aufsuchen muss. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arzt einem Patienten einen Verband anlegt, der übers Wochenende gewechselt werden muss. Sucht der Patienten auf Anraten des Arztes den Notdienst auf, so soll er nach den Vorstellungen der KBV hier keine Praxisgebühr entrichten.

"Bei unserem Spitzengespräch zwischen Krankenkassen und KBV werden wir auch das Problem lösen, das derzeit die nichtärztlichen Psychotherapeuten haben. Sie dürfen nicht überweisen", erklärte Richter-Reichhelm. Derzeit befreit aber eine von den nichtärztlichen Psychotherapeuten ausgestellte Quittung die Patienten von der erneuten Zahlung der Praxisgebühr. "Wir wollen durchsetzen, dass die Regelung auch über den 31. März hinaus bestand hat. Psychotherapeuten dürfen nicht schlechter gestellt sein als Spezialisten, die gesetzlich Versicherte behandeln", so der KBV-Chef.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160 Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221/4005-213 Roland Ilzhöfer, Tel.: 030/4005-1230 Gabriele Prissok, Tel.: 030/4005-1240

NEWS TEILEN: