Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Entscheidung des Bundesrats zementiert standortfeindliche Gesundheitsreform

(Berlin) - Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17. Oktober zur Gesundheitsreform ist nach Ansicht des BPI die letzte Chance vertan worden, folgenschwere Fehler bei der Reform des Gesundheitssystems zu verhindern. „Leider haben die Länder ihre Möglichkeit nicht genutzt, ein Gesetz zu stoppen, das völlig unsinnige Regelungen enthält“, kritisierte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Mit der Entscheidung würden Regelungen per Gesetz zementiert, die für Patienten und Leistungserbringer wie die Pharmaindustrie massive Verschlechterungen bedeuten.

So stünden den Patienten mit der Ausgrenzung der verschreibungsfreien Arzneimittel aus der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgerechnet die Präparate nicht mehr zur Verfügung, die nachgewiesen wirksam und risikoarm seien, erklärte Fahrenkamp. Überdies leisteten diese preiswerten Arzneimittel einen erheblichen Sparbeitrag im Arzneimittelbereich. Der BPI-Hauptgeschäftsführer: „Mit der Ausgrenzung dieser Präparate wird es für die GKV auf jeden Fall teurer, weil verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Durchschnitt dreimal so teuer sind, an die Stelle der verschreibungsfreien treten werden“.

Nach Fahrenkamps Worten ist die Ausgrenzung verschreibungsfreier Arzneimittel aus der Erstattung durch die GKV für die mittelständisch geprägte deutsche Pharmaindustrie ein schwerer Schlag. Erwartet würden Umsatzein-brüche von 20 bist 30 Prozent. Hinzu komme die Erhöhung des Zwangsrabatts von 6 auf 16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen. „Unterm Strich ist die Reform im Arzneimittelbereich ein Arbeitsplatz- und Innovationskiller“, betonte Fahrenkamp.

In diesem Zusammenhang erinnerte Fahrenkamp nochmals an das vom BPI in Auftrag gegebene Gutachten des Augsburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Ulrich Gassner, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Ausschluss verschreibungsfreier Arzneimittel aus der Erstattung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Ausgrenzung ist darüber hinaus unangemessen, so das Gutachten, weil der zu erwartende Umsatzeinbruch die gesamte, primär mittelständisch strukturierte Branche völlig überfordere.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. , HGSt (BPI) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/279090, Telefax: 030/2790361

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