Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Entscheidung des Bundeskabinetts muss korrigiert werden

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat an die Bundesregierung appelliert, die Entscheidung des Bundeskabinetts zum so genannten "Caroline-Urteil" zu korrigieren und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen. "Das Urteil ist letztendlich ein Freibrief für Zensur", sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Wenn über Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte - prominente Schauspieler, Sportler, Künstler sowie Politiker und Repräsentanten der Wirtschaft - nicht mehr umfassend und schonungslos berichtet werden dürfte, dann sei die Wächterfunktion der Presse ad absurdum geführt. Der BDZV hob hervor, dass der Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die Verfassung sowie die Rechtsprechung und durch die Selbstkontrolle des Deutschen Presserats gewährleistet sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-299

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