Entschädigung bei zu geringer Bandbreite überfällig
(Berlin) - Das TK-Nabeg ist die große Novelle des Telekommunikationsgesetzes der aktuellen Legislaturperiode. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht in seiner Stellungnahme auf Verbraucherärgernisse aufmerksam, die bei der aktuellen Gesetzesänderung behoben werden müssen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zwar eine Änderung des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite vorgeschlagen. Die Anpassungen sind aus Sicht des vzbv nicht ausreichend.
Das Minderungsrecht ist bislang noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt. Seit der Einführung des Minderungsrechts gibt es unterschiedliche und intransparente Berechnungsmodelle der Anbieter für die Höhe der Minderung des Tarifpreises. Für Verbraucher:innen ist oft unklar, wie die festgesetzte Minderungshöhe zustande kommt. Häufig mindern die Anbieter auch nicht den gesamten Tarifpreis, sondern nur bestimmte, vom Anbieter einseitig festgelegte Bestandteile des Tarifes.
Nach Ansicht des vzbv muss das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden. Der vzbv schlägt eine monatliche Entschädigung von 15 Euro vor, sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht muss unverändert bestehen bleiben.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Ramona Pop, Geschäftsführender Vorstand, Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000, Fax: 030 25800218