Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Entkoppelte Prämie an die Fläche binden / Grundbesitzerverbände nehmen bei Anhörung des Verbraucherausschusses Stellung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform der EU-Agrarpolitik

(Berlin) - „Wenn die EU-Agrarreform ein Erfolg für die Betriebe werden soll, muss die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Beschlüsse in nationales Recht so gestalten, dass am Ende nicht nur ein Mehr an Verwaltung und ein Weniger an Einkommen bzw. unternehmerischer Freiheit für die Landwirtschaft herauskommen“, sagte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., Wolfgang v. Dallwitz nach einer Anhörung des Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform.

Insbesondere gelte dies für das Problem der Handelbarkeit der Prämienrechte ohne Fläche. Die entsprechende EG-Verordnung sieht dazu vor, dass Zahlungsansprüche durch Verkauf oder jede andere endgültige Übertragung mit oder ohne Flächen übertragen werden können. Damit könnten die Direktzahlungsansprüche grundsätzlich nicht nur vom Produkt, sondern auch von der Fläche entkoppelt werden.

Die von den Produkten entkoppelten Prämienzahlungen sollen aber in Zukunft gerade für die Leistung des Landwirts auf der Fläche erfolgen. Folge der Handelbarkeit von Prämien losgelöst von der Fläche wäre, dass z.B. ein Pächter diese ohne Fläche verkaufen kann. Der Flächeneigentümer selbst erhielte dann nach Pachtende Flächen ohne Zahlungsansprüche – und damit erheblich entwertet – zurück. Er selbst oder ein nachfolgender Bewirtschafter könnte auf der Fläche kaum marktkonform wirtschaften. Die von ihm seitens der EU erwarteten Leistungen (Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) wären dann schwer zu erbringen. Dies kann weder im Interesse der Bewirtschafter noch der Agrarreform sein.

Da der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dieser Problematik nichts vorsieht, bleiben Regelungen hierzu offenbar einer noch nicht im Entwurf vorliegenden Verordnung vorbehalten.

Deshalb fordern die Grundbesitzerverbände, die Möglichkeit (Kann-Vorschrift!) der Übertragung von Zahlungsansprüchen ohne Flächen in Deutschland auszuschließen und dies bereits jetzt in dem Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik aufzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242

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