Entgeltgleichheit: Ein Gesetz ist keine Lösung
(Berlin) - Der Verband deutscher Unternehmerinnen begrüßt die Debatte um Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern und eine gerechte Bezahlung, lehnt jedoch die zur Diskussion stehende gesetzliche Regelung zur Entgeltgerechtigkeit ab. "Es ist höchste Zeit, dass Frauen und Männer in Deutschland gleiche Einkommenschancen haben. Die nun gesetzlich angedachten Überprüfungsauflagen und zusätzlichen Berichtspflichten für Unternehmen gehen allerdings an der Sache vorbei und führen nur zu einer weiteren bürokratischen Belastung von Unternehmen," so Stephanie Bschorr, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen.
"Gegen die entscheidenden Faktoren wie Berufs- und Branchenwahl sowie familienbedingte Erwerbspausen, die die wesentlichen Ursachen der unbereinigten Lohnlücke von 22 Prozent darstellen, wird ein Gesetz nichts ausrichten können." Die geplante Einführung gesetzlicher Entgeltüberprüfungs- und Berichtspflichten für Unternehmen ab 500 Beschäftigten sowie einer individuellen Entgelt-Auskunftspflicht für alle Unternehmen ändert keine der oben genannten Faktoren und kann insofern selbst bei umfassender Transparenz nur geringe Auswirkungen auf die durchschnittliche Entgeltdifferenz haben. "Es stellt stattdessen Arbeitgeber unter den Generalverdacht, Frauen zu diskriminieren, so Bschorr.
"Um die Entgeltlücke zu schließen, brauchen wir vor allem mehr Frauen in Spitzenpositionen und MINT-Berufen, eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und eine verlässliche und hochwertige Betreuungsstruktur."
Gleichberechtigte Teilhabe für Frauen in der Wirtschaft ist das zentrale Anliegen des VdU als Arbeitsgeberverband. Als Partnerinnen der Initiative Equal Pay Day wirken die Unternehmerinnen auch an den Bemühungen mit, die durchschnittliche Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu verringern und das öffentliche Bewusstsein dafür zu schärfen.
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