Entgeltdaten nur noch elektronisch
(Kassel) - Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich mit einem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in einer besonderen Meldung an eine speichernde Stelle zu übermitteln. Die Entgeltdaten werden an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) gemeldet. Es werden erprobte und sichere Kommunikationswege genutzt. Die Bezeichnung ELENA steht für "Elektronischer Entgeltnachweis", darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin.
Folgende Papierbescheinigungen werden dadurch im ersten Schritt abgelöst:
- die Arbeitsbescheinigungen (Grundlage für die Berechnung von Arbeitslosengeld),
- Auskünfte über Arbeitsverdienst zum Wohngeld der Wohngeldbehörde,
- Einkommensnachweise für das Elterngeld.
Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat in einem festgelegten Datensatz die Entgeltangaben aller Beschäftigten verschlüsselt an die ZSS. Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg eingerichtet. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Nur wenn der Einzelne seine Daten freigibt, können diese später entschlüsselt und abgerufen werden.
Die Daten des Arbeitgebers sind elektronisch aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder systemuntersuchten Ausfüllhilfen zu übermitteln. Die Ausfüllhilfe sv.net/classic wurde ab Anfang 2010 zusätzlich um die Funktion "ELENA" erweitert. Ausführliche Informationen sind im Internet unter www.lsv.de/spv (Service > Arbeitgeberservice > Elektronischer Entgeltnachweis) zu finden.
Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Pressestelle
Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel
Telefon: (0561) 9359-240, Telefax: (0561) 9359-241