Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Entflechtung von Bund-Länder-Kulturförderung nicht auf Kosten der Kultur

(Bonn) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist besorgt über die derzeitigen Bestrebungen der Länder, die Kulturfinanzierung von Bund und Ländern zu entflechten. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates, sein politisches Organ, hat sich in seiner Sitzung am 13. März intensiv mit der derzeitigen Entflechtungsdebatte von Bund und Ländern befasst.

Der Deutsche Kulturrat ist der Auffassung, dass bei Beachtung der Kulturhoheit der Länder der Bund eine gesamtstaatliche Verantwortung hat. Diese gewachsene gesamtstaatliche Verantwortung wurde im sog. Flurbereinigungsabkommen zwischen Bund und Länder bereits im Jahre 1971 festgelegt. Auf der Basis dieser Übereinkunft hat sich eine gemeinsame Kulturförderung von Bund und Länder entwickelt, die sich bewährt hat. Diese gemeinsame Verantwortung ist Ausdruck des kooperativen Kulturföderalismus. Der kooperative Kulturföderalismus garantiert ein vielfältiges kulturelles Leben.

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Diskussion um die Entflechtung der Finanzierungsaufgaben des Bundes und der Länder künftig von den für Kultur verantwortlichen Ministern in den Ländern sowie dem Bund geführt wird. Eine Rückführung der Diskussion in den Kulturbereich unter Beteiligung der Bundeskulturverbände wird zu einer sachorientierten Debatte beitragen und unseres Erachtens zu an der Praxis orientierten Lösungen führen.

Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates müssen die Kommunen an der Entflechtungsdiskussion beteiligt werden. Die Kulturfinanzierung wird zum größten Teil von den Städten und Gemeinden getragen. Es kann nicht sein, dass Bund und Länder Vereinbarungen zur künftigen Kulturfinanzierung treffen, die schließlich von den Städten und Gemeinden ausgebadet werden müssen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes liegt in der Ordnungspolitik. Hier verfügt der Bund über eine eindeutige kulturpolitische Kompetenz. Die Bundeskulturverbände nehmen im Zuge der Gesetzgebung des Bundes eine unersetzbare Funktion wahr. Sie bündeln die Interessen der Mitglieder und bringen den Sachverstand aus dem Kulturbereich in den Gesetzgebungsprozess ein. Es entsteht daraus ein produktives Gegenüber von Bund und Bundeskulturverbänden zum Nutzen der Kultur. Daraus abgeleitet fordert der Deutsche Kulturrat, dass der Bund auch weiterhin selbstverständlich Bundeskulturverbände fördern kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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