Entfernungspauschale: Kürzung weder sozial noch sachgerecht
(Hannover) - Der Vorsitzende der IG BCE, Hubertus Schmoldt, kritisiert die von der Bundesregierung beabsichtigte Kürzung der steuermindernden Entfernungspauschale, die "weder sozial ausgewogen noch sachgerecht" sei.
Dass die Entfernungspauschale künftig erst ab dem 21. Kilometer gelten soll, ist für die IG BCE nicht akzeptabel. "Das macht Pendler zu Opfern der eigentlich sinnvollen und notwendigen Steuersenkung", so Hubertus Schmoldt. Es sei nicht hinzunehmen, dass gerade diejenigen Arbeitnehmer belastet werden, die wegen der größeren Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowieso höhere berufsbedingte Ausgaben tätigen müssten. "Das widerspricht unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit", erklärt der Vorsitzende der IG BCE.
Nach den Worten von Schmoldt widerspricht der vorgesehene Abbau der Pendlerpauschale zudem den Erfordernissen einer modernen Industriegesellschaft. Die immer wieder verlangte Bereitschaft der Arbeitnehmer zu mehr Mobilität dürfe nicht behindert und nicht bestraft werden. Es sei "widersinnig", Arbeitnehmern einerseits weitere Fahrten zur Arbeitsstelle zuzumuten, andererseits die Entfernungspauschale zu verringern.
Schmoldt erinnert daran, dass die Entfernungspauschale erst 2001 von der Koalition erhöht worden ist: "Damals wollte die Bundesregierung einen Ausgleich für die Belastung von Pendlern durch die Ökosteuer schaffen." An dieser Notwendigkeit habe sich nichts geändert, im Gegenteil, so Schmoldt, "die Belastungen von Pendlern steigen".
Die IG BCE sperrt sich nicht gegen sinnvolle Modelle zur teilweisen Gegenfinanzierung der allgemeinen Steuersenkung. Schmoldt schlägt vor zu überprüfen, ob künftig in jedem Fall die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung zu berücksichtigen sei. Die Entfernungspauschale in ihrer jetzigen Form komme unabhängig von den real entstandenen Fahrkosten zur Geltung. Ziel müsse es jedoch sein, echte Belastungen von Arbeitnehmern auszugleichen.
Schmoldt betont in diesem Zusammenhang, dass die IG BCE keiner Lösung zustimmen werde, "die nicht ab dem 1. Kilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnung gilt". Es sei nicht zu begründen, ab welcher Entfernung eine Pendlerpauschale Sinn mache. Eine willkürliche Kilometergrenze berge die "Gefahr, dass dabei allein fiskalische Interessen den Ausschlag geben und ganze Arbeitnehmergruppen vollkommen leer ausgehen".
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