Entfernungspauschale: Kürzung gerechtfertigt
(Berlin) - Eine Kürzung der Entfernungspauschale lässt sich steuer- und wirtschaftspolitisch durchaus begründen, so der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin 40/2003. Das Argument, Fahrtkosten zur Arbeit seien beruflich veranlasst und daher anzuerkennen, gilt nur eingeschränkt. Wohnortentscheidungen sind immer auch privat motiviert. Vor allem ist es eine private Entscheidung, wie weit die Wohnung von der Arbeitsstätte entfernt ist. Insoweit erscheint es ausreichend, lediglich eine Mindestentfernung über einen Pauschbetrag zu berücksichtigen und grundsätzlich auf einen individuellen Abzug von Fahrtkosten zu verzichten. Auch umwelt- und verkehrspolitische Ziele sprechen für eine Einschränkung, damit Verkehrsströme und Zersiedelung längerfristig begrenzt werden. Familien- und sozialpolitische Gründe können es rechtfertigen, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes Fahrtkosten über einen gewissen Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern unter 16 Jahren oder mit pflegebedürftigen Angehörigen.
Im Durchschnitt haben die Erwerbstätigen einen Arbeitsweg von 15 Kilometern. Dieser Mittelwert wird allerdings von den Fernpendlern mit den weiten Entfernungen nach oben gedrückt. Bei zwei Dritteln der Pendler liegt die Entfernung zum Arbeitsplatz unterhalb von 15 km. Dies spricht dafür, nur geringe Entfernungen steuerlich anzuerkennen, z.B. bis zu 10 Kilometern. Da diese Aufwendungen zudem bei den meisten Erwerbstätigen in ungefähr gleicher Höhe entstehen, können sie im Rahmen von pauschalierten Abzugsbeträgen wie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden. Dies senkt auch den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand der Besteuerung. Wenn es um weitere Fahrtwege geht, könnte man danach unterscheiden, ob die Steuerpflichtigen diese aus privaten Gründen dauerhaft wählen oder wegen eines Arbeitsplatzwechsels zunächst in Kauf nehmen müssen.
Ein Abbau der Entfernungspauschale sollte längerfristig und schrittweise umgesetzt werden: Zum einen schon aus konjunkturellen Gründen, um die belebenden Wirkungen des Vorziehens der letzten Stufe der Steuerreform auf 2004 nicht durch Mehrbelastungen an anderer Stelle aufzuheben, zum anderen, um den Steuerpflichtigen Zeit zur Anpassung zu geben.
Hinweis: Die Entfernungspauschale ist auch Thema des Wochenberichts des DIW Berlin 42/2003, der am 16.10.2003 erscheint. Dann wird gezeigt, dass es bei Berufsfahrten keineswegs immer nur der Arbeitsplatz angesteuert wird. Die Autoren, Jutta Kloas und Hartmut Kuhfeld, stellen dar, wer eigentlich derzeit von der Entfernungspauschale profitiert. Sie zeigen auch, wen eine Kürzung der Entfernungspauschale besonders treffen würde.
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