Entfernungspauschale: Bund der Steuerzahler kritisiert Belastung der Pendler
(Berlin) - Die Pläne der Bundesregierung, die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zu beseitigen, ist vom Bund der Steuerzahler erneut heftig kritisiert worden. Als starker Tobak und Diskriminierung von Pendlern, bezeichnete der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke, dass Autofahrer ihre Fahrtkosten erst vom 21. Kilometer an geltend machen können. Vielen Pendlern ist es nicht möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel, die vom ersten Kilometer an begünstigt sind, umzusteigen. Das darf ihnen nicht zur Last gelegt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale erhöhen sich damit erheblich, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke.
Durch die Streichung der Entfernungspauschale drohen erhebliche finanzielle Belastungen. Bei einem ledigen Steuerzahler mit einem Steuersatz von 35 Prozent (rd. 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) bedeutet die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer bei 220 Arbeitstagen eine Mehrbelastung bei der Einkommensteuer in Höhe von 585 Euro im Jahr.
Däke forderte die Bundesregierung auf, endlich damit Schluss zu machen, mit dem Steuerrecht Umweltpolitik zu betreiben. Die Entfernungspauschale ist ein weiterer Beleg dafür, dass dadurch nur Komplizierungen und Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Von der Streichung der Entfernungspauschale sollte Abstand genommen werden. Dies ist auch aus steuersystematischen Gründen geboten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/991330, Telefax: 0611/9913314
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