Entfernungspauschale: ADAC sieht Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt
(München) - Als eine massive und unakzeptable Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sieht der ADAC die aktuellen Pläne von Bundesfinanzminister Eichel, die Entfernungspauschale für Autofahrer einzuschränken. Nach diesen Plänen sollen Pkw-Nutzer für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg keine Pauschale mehr geltend machen können. Wer dagegen öffentliche Verkehrsmittel benützt, soll weiterhin vom ersten Kilometer an alle entstanden Fahrtkosten absetzen können. "Gerade Berufspendler mit Wohnsitz in ländlichen Räumen, aber auch Schichtarbeiter mit ungünstigen Arbeitszeiten haben gar nicht die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsplatz zu erreichen", so ADAC-Präsident Peter Meyer.
Aus diesem Grund prüft der ADAC auch alle Möglichkeiten, rechtlich gegen diese Neuregelung vorzugehen. "Wir müssen hier alle Möglichkeiten prüfen, diese Benachteiligung abzuwenden", so Meyer. "Wir begrüßen es in diesem Zusammenhang, dass auch Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe unsere Position teilt und sich ausdrücklich gegen eine Diskriminierung der Autofahrer ausgesprochen hat."
Im übrigen sind bereits die derzeit gewährten steuerlichen Pauschalen für die große Mehrheit der Autofahrer nicht mehr kostendeckend. Für die ersten zehn Entfernungskilometer können 36, für jeden weiteren Kilometer 40 Cent angesetzt werden. Da es sich bei Entfernungskilometern ja um Doppelkilometer handelt (Hin- und Rückfahrt), müssen die Beträge also halbiert werden. Und mit 18 bis 20 Cent pro Kilometer lässt sich heutzutage nicht einmal mehr ein Kleinwagen kostendeckend betreiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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