Entfernungsabhängige Autobahnbenutzungsgebühr muss ein Harmonisierungs- und Finanzierungsinstrument werden
(Frankfurt/M.) - Bereits im Vorfeld eines für den Sommer angekündigten Berichts der Infrastrukturfinanzierungskommission hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als Auftraggeber der Expertengruppe unterstrichen, die Kommission befürworte eine Gebührenhöhe von 25 Pfg. pro km für schwere Nutzfahrzeuge auf deutschen Autobahnen. Darüber hinausgehende Erwägungen der Infrastrukturfinanzierungskommission wurden jedoch nicht dargelegt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Frankfurt am Main, und der Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (BSL), Bonn, bedauern in diesem Zusammenhang die fragmentarische Darstellung der bisherigen Beratungsergebnisse in der Expertenkommission. Das unvollständige Bild in der Öffentlichkeit über den tatsächlichen Diskussionsstand der Kommission führe zur Verunsicherung der Transportunternehmer und zu einer starken Politikverdrossenheit nicht nur im Transportgewerbe. Schließlich seien auch durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hohe Erwartungen in Bezug auf die EU-Harmonisierungswirkung von Autobahnbenutzungsgebühren selbst geweckt worden.
Nach Auffassung des BGL und BSL sowie auch einigen Mitgliedern der Expertenkommission könnten unter diesem Aspekt diskutierte Gebühren- und Belastungsmodelle keine einseitige Einführung von Straßenbenutzungsgebühren vorsehen, sondern müssten auch der Harmonisierung bestehender Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Sonderabgaben des Schwerverkehrs, vornehmlich bei der Kfz- und Mineralölsteuer, Rechnung tragen. Nach den bisherigen Verlautbarungen aus der Expertenkommission gibt es keinen Freibrief für die Politik, neue Gebühren einzuführen, die auf die bestehenden Belastungen aufgesattelt werden, ohne den Gesamtzusammenhang der bisherigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur über die Sonderabgaben des Kraftverkehrs (Kfz-Steuern, Mineralölsteuern und Straßenbenutzungsgebühren) herzustellen. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen des DIW deckten schwere Nutzfahrzeuge schon 1998 150 Prozent der Wegekosten auf Autobahnen aus den Sonderabgaben des Kraftverkehrs. Die Umstellung der Finanzierung auf Nutzergebühren schließt daher nach Meinung von BGL und BSL, aber auch Mitgliedern der Expertenkommission notwendigerweise ein, dass eine adäquate Kompensation der zusätzlichen Gebühren durch eine Harmonisierung im Bereich der Kfz- und Mineralölsteuern zu erfolgen hat. Erklärtes Ziel sei, durch die Einführung von Autobahnbenutzungsgebühren die Herstellung von mehr Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Verkehrswirtschaft als Ganzes zu erreichen. Aus dieser Notwendigkeit heraus seien Benutzungsgebühren für die Infrastruktur gerechter als das bisherige Finanzierungssystem. Niemand könne sich dann mehr an der fairen Finanzierung für den Bau und Unterhalt der Infrastruktur in Deutschland durch Tanken im Ausland entziehen. Das ungerechtfertigte Füllen der Staatskassen in einigen europäischen Nachbarstaaten durch Mineralölsteuerrückerstattungen an die eigene Transportwirtschaft, wenn diese nur "zu Hause" tankt, erfolge dann nicht mehr zu Lasten des deutschen Fiskus und der deutschen Verkehrsunternehmen im Wettbewerb. Schon jetzt fahren arbeitstäglich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ca. 100.000 schwere Nutzfahrzeuge aus EU- und MOE-Staaten in Deutschland, ohne tanken zu müssen. Ihr Beitrag zur Wegekostendeckung liegt weit unter den erforderlichen Bau- und Instandhaltungskosten.
BGL und BSL betonen, der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen habe das Gewerbe auf seiner Seite, wenn die Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Straßennutzung stünden, zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet würden und einen bedeutenden Schritt zur EU-Harmonisierung bei den Sonderabgaben des Kraftverkehrs einleiteten. Gegen reines Abkassieren werde sich das Transportgewerbe wehren müssen, weil dadurch das deutsche Verkehrsgewerbe in eine noch tiefere wirtschaftlichere Misere gestürzt werde, ohne dass die berechtigten Harmonisierungsansprüche bei der Wegefinanzierung ausgeglichen würden. Im übrigen verweisen die beiden Bundesverbände darauf, dass die Zeche für eine "aufgepfropfte" Straßenbenutzungsgebühr bei rund 7 Mrd. DM jährlich liege. Diese Mehrbelastung habe vor allem die mittelständische Wirtschaft in Deutschland zu tragen, deren Standortbedingungen sich weiter verschlechterten. Die von der Bundesregierung versprochene Entlastung durch die Steuerreformen werde über erhöhte Frachtrechnungen dann wieder Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen weggenommen. Ein Bärendienst für alle Arbeitsplätze in Deutschland, nicht nur im Transportgewerbe, das meinen BGL und BSL.
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Pressekontakt: Barbara Rauch Tel. (02 28) 9 14 40-27, Fax (02 28) 9 14 40-99, eMail: brauch@bsl.spediteure.de; Quelle BGL, BSL