Entbürokratisierung für Sozialversicherungsträger auf Kosten der kleinen und mittleren Unternehmen / UMU fordert dringende Nachbesserungen zur Gesetzeslage
(Berlin) - Mit dem Ziel einer Entbürokratisierung hat der Gesetzgeber allen Unternehmen ins Pflichtenheft geschrieben, ab dem 01. Januar 2006 Meldungen und Beitragsnachweise an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger nur noch per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung einzureichen. Das papierlose Verfahren soll zu einer Entlastung für Arbeitgeber und Krankenkassen beitragen und wird vor allem für die Sozialversicherungsträger erhebliche Kosteneinsparungen nach sich ziehen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie die Bundesanstalt für Arbeit haben für die Erstattung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung (DEÜV) zur Sozialversicherung aufgestellt.
So weit so gut - doch die Zeche wird auf die Unternehmen abgewälzt und vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind von dieser Regelung besonders betroffen. Der vorgeschriebene Weg, Meldungen via Email-Verfahren zu übertragen, verpflichtet die Unternehmen entsprechende kostenpflichtige Teilnehmerzertifikate bei der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH als gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen) zu erwerben (für 3 Jahre jeweils EUR 60,- !!!!!).
Vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen bringt das Procedere der Online-übermittlung keine Vorteile nur erhöhte Kosten. Die Nutznießer sind ausschließlich die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger. Auch den kleinen Unternehmen angebotene Ausfüllhilfen sv.net bieten den Unternehmen keine Kostenvorteile. Unter dem Vorwand, dass den kleinen Unternehmen nicht zuzumuten ist, eine Software für die Entgeltabrechnung anzuschaffen, weil dies ggf. nicht wirtschaftlich ist, haben diese die (derzeit kostenlose) Möglichkeit, die zuvor manuell ermittelten Werte und Beträge als Meldung bzw. Beitragsnachweis online zu übermitteln.
Die Unternehmen sollen also künftig im Auftrag ohne Kostenerstattung den Part der Datenerfassung kostenfrei liefern, den Sozialversicherungsträgern die Daten auf dem Tablett servieren. Die kleinen und mittleren Unternehmen werden unter dem Schlagwort Entbürokratisierung mit unzumutbarer Bürokratie und mit Kosten belastet. Die UNION MITTELSTAENDISCHER UNTERNEHMEN e.V. - UMU, die deutschlandweit ca. 70.000 kleine und mittlere Unternehmen vertritt, fordert, dass der Zwang zur Onlineübermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger für kleine und mittlere Unternehmen bis 25 Mitarbeiter umgehend zurückgenommen wird. Der für die Unternehmen zur Datenübertragung vorgeschriebene Zertifizierungsschlüssel muss von den Sozialversicherungsträgern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)
Edelsbergstr. 8, 80686 München
Telefon: 089/570070, Telefax: 089/57007260
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Die Union Mittelständischer Unternehmen (UMU) warnt: Die deutschen mittelständischen Unternehmen (KMU) werden durch die steigenden Lasten des Sozialstaates im internationalen Wettbewerb schwer benachteiligt ! / Zukunft ungewiss!
- Tsunami-Warnung für Familienbetriebe
- Risiko 2. Lockdown: "Ein bundesweiter Lockdown setzt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraus"