Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Engelen-Kefer: Sozialer Schutz im Arbeitsrecht ist ein Muss

(Berlin) - "Wenn mehr Flexibilität von Beschäftigten verlangt wird, muss als Gegenleistung ausreichender sozialer Schutz gewährt werden", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 25. April in Berlin. Durch die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes habe die rot-grüne
Bundesregierung auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert. "Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst muss nun gestärkt und die Beschäftigten müssen an der Verwaltungsmodernisierung und Privatisierung beteiligt werden. Dazu brauchen wir eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsrechtes ", forderte die DGB-Vize.

Notwendig sei auch ein arbeitsrechtlicher Schutz der flexiblen Arbeitszeitkonten. Ihr Ausbau müsse durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz der bereits erarbeiteten Wertguthaben attraktiver gemacht werden.

Darüber hinaus forderte Engelen-Kefer auch ein zeitgemäßes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das durch neue Arbeitsmittel wie e-mail- und Internetnutzung notwenig geworden sei. Die DGB-Vize warnte den Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber und die Union, Arbeitnehmerrechte beim Kündigungsschutz, bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Neuregelungen der Betriebsverfassung zurückzudrehen. Das würde bei den Arbeitnehmern und Gewerkschaften auf Widerstand stoßen. Dies gelte auch für eine gesetzliche Öffnungsklausel für untertarifliche Arbeitsbedingungen. Dies würde die Tarifautonomie und die Arbeitnehmerrechte aushöhlen. "Nur rechtlich gesicherte und motivierte Arbeitnehmer arbeiten innovativ und produktiv. Einschnitte wirken sich kontraproduktiv aus", sagte Engelen-Kefer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

NEWS TEILEN: